Bundesarbeitsgericht :
Investor haftet nicht für Lohndumping

Auf der Baustelle der "Mall of Berlin" wurden Bauarbeiter um ihren Lohn betrogen. Foto: actionpress

Enttäuschendes Ende eines jahrelangen Kampfes: Zwei rumänische Wanderarbeiter sind endgültig mit dem Versuch gescheitert, mehrere Tausend Euro Lohn einzuklagen. Ein Subunternehmer hatte sie auf einer Berliner Baustelle betrogen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt: Rumänische Wanderarbeiter demonstrierten wochenlang vor der Baustelle der „Mall of Berlin“, weil ihr Arbeitgeber, ein Subunternehmer, sie um Lohn betrogen hatte. Einige Arbeiter ließen sich mit einer kleinen Abfindung abspeisen. Acht reichten mithilfe der Gewerkschaft „Freie ArbeiterInnen Union“ (FAU) Klage ein. Und zwei zogen bis vors Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nun entschieden: Der Bauherr des Einkaufstempels, den die Arbeiter errichten halfen, muss die ausgebliebenen Löhne – insgesamt rund 50.000 Euro – nicht bezahlen.

Die Wanderarbeiter hatten zuvor erfolglos versucht, den ihnen zustehenden Lohn zu erstreiten. Ein Berliner Arbeitsgericht hatte ihre Ansprüche zwar anerkannt. Geld sahen die Kläger aber trotzdem nicht, weil zwei Subunternehmen und auch der vom Investor beauftragte Generalunternehmer Insolvenz angemeldet hatten oder von der Bildfläche verschwunden waren. Dem Investor kann das egal sein, denn das höchste deutsche Arbeitsgericht hat entschieden: „Die Beklagte unterliegt als bloße Bauherrin nicht der Bürgenhaftung.“

Gewerkschaften üben scharfe Kritik

Mit dem Urteil hebelt das BAG Bemühungen der Politik aus, der Ausbeutung von Wanderarbeitern über Subunternehmerketten einen Riegel vorzuschieben. In Paragraf 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes heißt es ausdrücklich, dass ein Unternehmer dafür haftet, wenn beauftragte Sub- oder Sub-Subunternehmen ihre Mitarbeiter unter Mindestlohn bezahlen. „Dieses Urteil geht gegen den Wortlaut des Gesetzes“, sagt deshalb Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Da das BAG den „eigentlich eindeutigen“ Paragrafen falsch auslege, müsse die Politik nachbessern.

„Die Richter haben sich die individuellen Notlagen der Menschen offenbar nicht bewusst gemacht.“– Olga Schell, Fau

Die Kläger seien angesichts des Urteils „enttäuscht und sehr wütend“, berichtet Olga Schell von der FAU gegenüber Hinz&Kunzt. Sie hat die Arbeiter fünf Jahre lang beim Gang durch die Instanzen unterstützt. „Die Richter haben sich die individuellen Notlagen der Menschen offenbar nicht bewusst gemacht“, sagt sie. Die Gewerkschafterin setzt darauf, dass Wanderarbeiter in vergleichbaren Fällen zügig aufbegehren: „Je eher die Menschen sich organisieren, desto weniger können sie ausgebeutet werden.“ So habe schneller Protest auf einer Baustelle in Tegel vergangenes Jahr Wirkung gezeigt: Nach öffentlichkeitswirksamen Demonstrationen zahlte ein Subunternehmer dort ausstehende Löhne nach.

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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