Neuer Rekord :
Immer mehr Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide

Grundsicherung reiche nicht mehr zum Existenzminimum. Foto: Knut F. Domrik / pixelio.de.

17.538 Widersprüche sind im vergangenen Jahr beim Jobcenter gegen Hartz-IV-Bescheide eingereicht wurden. Tendenz im 1. Quartal 2019: steigend.  Mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Insgesamt wehrten sich 17.538 Hilfeempfänger in Hamburg gegen das Jobcenter. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurde bereits 6640 Mal Widerspuch eingelegt – ein neuer Rekord.

Die Zahlen stammen aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linken. Carola Ensslen, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Partei, wies darauf hin, dass zudem 40 bis 45 Prozent aller Widersprüche erfolgreich sind, sprich: Die Jobcenter müssen die Bescheide korrigieren. Ensslen: „Das zeigt, dass man eigentlich bei jedem Hartz-IV-Bescheid damit rechnen muss, dass er falsch ist.“

Hartz IV
„Sanktionsfrei“ startet Online-Kampf
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Am häufigsten wehrten sich Hilfeempfänger gegen Unstimmigkeiten bei der Berechnung des Einkommens, bei den Zugangsvoraussetzungen für Hartz-IV sowie bei nicht näher definierten „anderen Gründen“.

„Fehler in Einzelfällen nicht auszuschließen“

Hinzu kommt laut Ensslen noch eine hohe Zahl so genannter Untätigkeitsklagen (2018: 675). Hilfeempfänger können vor dem Sozialgericht klagen, wenn ihr Widerspruch nicht binnen drei Monaten bearbeitet wurde. Das Problem: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. „Die Betroffenen erhalten also keine oder weniger Leistungen, bis das Verfahren abgeschlossen ist“, kritisierte Ensslen. Die Menschen würden dadurch nicht selten „in Existenznot geraten“.

„Ein Widerspruch sagt noch nichts noch nichts über die Qualität der Bescheide aus“, entgegnet Jobcenter-Sprecherin Kirsten Maaß. Häufig seien Widersprüche auch deswegen erfolgreich, weil dem Jobcenter „bislang nicht vorhandene Unterlagen nachgereicht werden und nun eine andere Entscheidung möglich ist.“ Das Sozialgesetzbuch II, das die Grundsicherung regelt, sei unabhängig davon ein „hochkomplexes Gesetz“. Fehler bei den Bescheiden wolle man „selbstverständlich immer vermeiden“, diese ließen sich aber „in Einzelfällen nicht ausschließen“, so die Sprecherin.

Autor:in
Simone Deckner
Simone Deckner
Simone Deckner ist freie Journalistin mit den Schwerpunkten Kultur, Gesellschaft und Soziales. Seit 2011 arbeitet sie bei Hinz&Kunzt: sowohl online als auch fürs Heft.

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