Auch Obdachlose können bei den Wahlen für das EU-Parlament und die Hamburger Bezirksversammlungen ihre Stimme abgeben. Allerdings ist das nicht ganz einfach: Sie müssen erst einen Antrag stellen.
Für die meisten Hamburger erklärt sich die Wahl fast von selbst: Die Wahlunterlagen landen rechtzeitig im Briefkasten, darin ist erklärt, wie die Abstimmung am Sonntag oder die Briefwahl funktionieren. Obdachlose haben es nicht so leicht. Sie müssen von sich aus aktiv werden, um ihre Stimme abgeben zu können.
Der übliche Weg geht so: Menschen ohne festen Wohnsitz müssen beim Bezirksamt einen Antrag stellen, um ins Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen zu werden. Dort wird geprüft, ob die Person grundsätzlich an der Wahl teilnehmen darf. Im Fall der Europawahl heißt das: Wer abstimmen will, muss 18 Jahre alt und EU-Bürger sein. Bei der Wahl der Bezirksversammlungen sind alle EU-Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt. Voraussetzung ist immer, dass die Antragsteller nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Frist versäumt? Wer keine Chance hatte, darf trotzdem noch wählen
Der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden. Für die Bezirks- und Europawahl ist sie schon verstrichen. Trotzdem können Obdachlose sich bis einschließlich Freitag noch als Wahlberechtigte registrieren lassen – wenn sie nachweisen können, dass sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.
Wahlberechtigte ohne festen Wohnsitz bekommen wie alle anderen auch einen Wahlschein. Mit dem können sie am Sonntag, 26. Mai, in dem Bezirksamt abstimmen, das ihren Schlafplatz am nächsten liegt. Sie können aber auch schon vorher wählen. Am schnellsten geht das, wenn sie persönlich ins Bezirksamt gehen und ihren Stimmzettel direkt dort ausfüllen.
Ganz schön kompliziert? Viele soziale Einrichtungen stehen Obdachlosen, die Wählen wollen, mit Rat zur Seite. Die Antragsformulare bekommen sie zum Beispiel in Tagesaufenthaltsstätten wie der TAS, Bundesstraße 101 in Eimsbüttel, oder dem Herz As, Norderstraße 50 in der Nähe des Bahnhofs. Auch bei Hinz&Kunzt liegen die Formulare bereit. Gibt es Fragen, helfen die Mitarbeiter der Einrichtungen weiter.