Wegen Körperverletzung muss sich ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit vor Gericht verantworten. Er soll einen Obdachlosen zu Boden gestoßen haben. Für eine andere angebliche Attacke im AK St. Georg hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise gefunden.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mitarbeiter des Bahn-Sicherheitsdienstes erhoben, weil er einen Obdachlosen am Hamburger Hauptbahnhof tätlich angegriffen haben soll. Eine Zeugin schilderte im vergangenen Oktober gegenüber Hinz&Kunzt, wie vier Sicherheitsleute den Mann so sehr geschubst hätten, dass er mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen sein soll: „Dann guckten sie auf ihn herab und lachten.“ Die Bahn stellte den Sachverhalt anders dar: Demnach habe der Obdachlose sich absichtlich fallen lassen.
Nach Abschluss der Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft inzwischen zu dem Schluss, dass einer der beteiligten Sicherheitsleute sich der Körperverletzung schuldig gemacht hat. Er wird sich deswegen vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten müssen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Nach Auskunft der Bahn ist der Mann nach wie vor als Streife im Dienst, denn über die Anklageerhebung sei das Unternehmen nicht informiert worden. „Somit haben wir auch keine Grundlage, Konsequenzen zu ziehen“, sagte eine Bahnsprecherin gegenüber Hinz&Kunzt. Darüber hinaus gelte die Unschuldsvermutung.
Ermittlungen im AK St. Georg eingestellt
In einem anderen Fall hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes inzwischen eingestellt. In der Notaufnahme des Asklepios Klinikums St. Georg war es in der Nacht zum 9. Februar zu einem Zwischenfall gekommen. Ein vermutlich obdachloser Mann sei von zwei Sicherheitsleuten auf die Toilette verfolgt worden, woraufhin Hilfeschreie zu hören gewesen seien, schilderte ein Zeuge gegenüber Hinz&Kunzt. Anschließend hätten die Sicherheitsleute den Mann aus dem Gebäude „gezerrt“. Ein Foto aus der Toilette, das daraufhin entstanden sein soll, zeigt unter anderem einen Blutfleck auf dem Fußboden. Die „taz“ hatte ausführlich über die Vorwürfe berichtet.
Hinz&Kunzt ist es nicht gelungen, den Mann ausfindig zu machen. Der Polizei allerdings schon: „Der Geschädigte wurde vernommen und hat bestritten, verletzt worden zu sein“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber Hinz&Kunzt. Auch habe er keinen Strafantrag gestellt. „Die weiteren Beweismittel wurden ausgewertet, konnten einen hinreichenden Tatverdacht wegen einer Straftat jedoch nicht begründen.“ Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden.