Auch vier Jahre nach seiner Einführung wird in Deutschland noch längst nicht allen Arbeitnehmern wenigstens der Mindestlohn bezahlt. Das geht der aktuellen Jahresbilanz des Zolls hervor.
Die Zahl der Verstöße gegen den Mindestlohn, die der Zoll aufdecken konnte, ist seit dem Jahr 2015 von 1316 auf inzwischen 6220 Fälle in 2018 gestiegen. Der Anstieg ist auch das Ergebnis verstärkter Kontrollen. Wurden 2015 noch 43.637 Arbeitgeber überprüft, waren es 2018 schon 53.491.
Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger ist trotzdem der Auffassung, dass mehr Personal beim Zoll und weitere Kontrollen nötig wären, um den Mindestlohn flächendeckend durchzusetzen: „In den vergangenen Jahren wurden zwar immer mehr Mitarbeiter eingestellt, aber gleichzeitig sind die Aufgaben beim Zoll auch gewachsen“, sagt Karger.
Immerhin: Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 2744 Ermittlungsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns eingeleitet. Noch vor drei Jahren waren es gerade einmal 705 Fälle. „Wichtig ist aber, dass dann auch die Sanktionen durchgesetzt werden“, fordert Karger. Eine Möglichkeit, wie die Stadt Hamburg selber den Kampf gegen Schwarzarbeit intensivieren könnte, wäre eine Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaften. Darüber hinaus müsste ein Schutz für sogenannte Whistleblower etabliert werden. Also für Angestellte, die Verstöße ihres Arbeitgebers melden. Derzeit müssten diese sich noch im Laufe des Verfahrens outen.