Wegen gefährlicher Körperverletzung sind zwei Männer nach einem Angriff auf einen Obdachlosen in Wandsbek zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Welcher von beiden ihn mit einem Messer verletzt hatte, konnte nicht geklärt werden.
Im Prozess wegen eines lebensgefährlichen Messer-Angriffs auf den Obdachlosen Attila ist am 28. Januar ein Urteil gefallen: Beide Angeklagten sind von der großen Strafkammer des Landgerichts jeweils zu zwei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Ins Gefängnis müssen sie nicht, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden auch wegen versuchten Totschlags angeklagt. Dies konnte ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden, „weil die Staatsanwaltschaft und die Kammer keinem der beiden Angeklagten den Einsatz des Messers zurechnen konnte“, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber Hinz&Kunzt.
Passanten fanden das Opfer blutend auf der Straße
Attila hatte den Angriff der beiden nur mit Glück überlebt: Seine Lunge war durch das Messer perforiert worden. Passanten hatten ihn im vergangenen August stark blutend auf der Wandsbeker Chaussee gefunden und den Notruf alarmiert. Ärzte im UKE retteten sein Leben.
Die beiden Angeklagten hatten sich zum Prozessauftakt im Dezember gegenseitig beschuldigt, dem Obdachlosen die lebensgefährlichen Verletzungen zugefügt zu haben. Das Opfer hatte sich im Januar hingegen festgelegt: Es sei der 35-Jährige Elvis M. gewesen, der ihn mit dem Messer angegriffen habe. Am Ende blieben jedoch Zweifel, wer mit dem Messer zustach.
Das Motiv für den Angriff war wohl eine Auseinandersetzung zwischen Attila und dem Vater von Elvis M. Diesem habe er etwa einen Monat zuvor mit der Faust ins Gesicht geschlagen, nachdem er ihn aufs Übelste beleidigt habe, sagte Attila vor Gericht aus.