Schilleroper :
Stadt will Schäden zwangsweise beheben

Das Schiller-Theater Ende der 1920er Jahre. Foto: St. Pauli Archiv

Im Ringen um den Erhalt der denkmalgeschützten Schilleroper auf St. Pauli droht die Stadt der Eigentümerin nun mit Zwangsmaßnahmen, sollte sie nicht endlich Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um den Verfall zu stoppen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Dem jahrelangen Verfall der historischen Schilleroper auf St. Pauli will die Stadt nun endlich einen Riegel vorschieben. Die Eigentümerin soll dazu verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen am Gebäude durchzuführen. Bei Untätigkeit, schreibt der Senat in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, würden sie „von Amts wegen durchgeführt“.

Das wird auch Zeit, denn nach jahrzehntelangem Leerstand sind auch seit bereits 2017 die Schäden am Dach bekannt, die jetzt gesichert werden sollen. Schon damals befand die Kulturbehörde, die Eigentümerin müsse die historische Stahlkonstruktion eigentlich „in denkmalgerechtem Zustand“ erhalten. Doch passiert ist nichts, das Gebäude verrottet weiter. Dass nun Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, schließt die Behörde aus einem neuen Gutachten, das auch schon so neu nicht mehr ist: Es stammt aus dem April 2018. Anschließend wurde das Amt für Bauordnung und Hochbau der Stadtentwicklungsbehörde mit der Erarbeitung eines ausführungsreifen Sicherungskonzepts beauftragt“, schreibt der Senat.

Warum die Schiller-Oper bleiben muss
Denkmalschutz
Warum die Schiller-Oper bleiben muss
Eigentlich steht die Schiller-Oper auf St. Pauli unter Denkmalschutz. Trotzdem will die Eigentümerin das Gebäude abreißen und einen Neubau errichten lassen. Anwohner streiten für den Erhalt des Zirkusbaus – gemeinsam mit dem Denkmalschutzamt.

Eigentümerin plant Abriß und Neubauten

Die Eigentümerin will das Gebäude am liebsten abreißen und auf dem Gelände drei Neubauten errichten. Das Verhältnis zwischen ihr und der Stadt ist offenbar zerrüttet: Laut Senatsanfrage findet die Kommunikation jedenfalls seit vergangenem Februar nur noch schriftlich statt. Einen Termin mit dem Oberbaudirektor im September 2018 ließ die Eigentümerin demnach kurzfristig platzen, zwei von der Kulturbehörde gewünschte Begehungstermine fanden ebenfalls nicht statt.

Die Bürgerschaftsabgeordnete Heike Sudmann (Linke) fragt den Senat in ihrer Anfrage auch, warum das zuständige Bezirksamt Mitte nicht einen Treuhänder einsetzt, um „dem bewussten Verkommenlassen eines denkmalgeschützten Gebäudes harsch und mit allen Mitteln entgegenzutreten“. Ein solcher staatlicher Treuhänder hatte vor zwei Jahren Wohnungen in einem Haus in Hamm vermietet, die der Eigentümer jahrelang leerstehen ließ. Bei der Schilleroper sei das allerdings nicht möglich, antwortet nun der Senat, da es sich um ein gewerbliches Gebäude handele: „Die Rechtsgrundlage für die Wohngebäude kann nicht für die Schilleroper herangezogen werden.“

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

Weitere Artikel zum Thema