Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher fordert, den bundesweiten Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. In der Hansestadt hat er bereits eine solche Lohnuntergrenze auf den Weg gebracht.
Jetzt macht er sich auch bundesweit für einen allgemeinen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro pro Stunde stark: „Wer Vollzeit arbeitet und dafür 8,84 Euro die Stunde bekommt, wird nicht genug haben, um Kinder großzuziehen oder im Alter ohne staatliche Unterstützung auszukommen“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) in einem Zeitungsinterview. „Man kann Menschen nicht ein ganzes Leben arbeiten lassen und ihnen dann im Alter sagen: Geh doch zum Amt.“
Hamburger Mindestlohn von 12 Euro kommt
Eine Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns kann Tschentscher als Hamburger Bürgermeister zwar fordern, aber nicht umsetzen. In der Hansestadt macht der Sozialdemokrat bereits Nägel mit Köpfen: Für alle Unternehmen im Eigentum der Stadt führt der Senat nach einer Ankündigung des Bürgermeisters einen Landesmindestlohn von 12 Euro pro Stunde ein. SPD und Grüne haben in der Bürgerschaft schon im April beantragt, mit den Gewerkschaften entsprechende Tarifverträge auszuhandeln.
Profitieren werden davon unter anderem Frachtabfertiger am Flughafen, Servicekräfte der Elbkinder-Kitas und des Universitätsklinikums, Reinigungskräfte der Hochbahntochter TEREG, Hilfskräfte bei Bäderland und viele weitere Niedriglöhner in städtischen Betrieben. Das sei „ein wichtiger Schritt zur Stadt der guten Arbeit“, lobte Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger.
„Was die öffentlichen Unternehmen können, sollte in der Privatwirtschaft keine Unmöglichkeit sein.“– Antje Möller
Die Koalition will mit gutem Beispiel vorangehen. „Gerade in Großstädten reicht die jetzige Höhe des Mindestlohns nicht zum Leben und benachteiligt vor allem Frauen, die überwiegend in Jobs mit Niedriglohn arbeiten“, begründete Wolfgang Rose, Koordinator für Gewerkschaftskontakte in der SPD-Fraktion, den Vorstoß. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Antje Möller, forderte auch private Arbeitgeber auf, nachzuziehen. „Was die öffentlichen Unternehmen können, sollte in der Privatwirtschaft keine Unmöglichkeit sein“, sagte sie.
Landesmindestlohn gilt nicht für private Unternehmen
Rot-Grün nimmt beim Hamburger Mindestlohn die Privatwirtschaft jedoch nicht in die Pflicht. Nur eine über ein Landesmindestlohngesetz geregelte Lohnuntergrenze würde auch für privatwirtschaftliche Unternehmen gelten – zumindest die, die Aufträge für die Stadt annehmen. Ein solches Gesetz gab es in Hamburg von 2015 bis zur Einführung des bundesweiten Mindestlohns 2017 sogar schon einmal.
Dieses Mal aber wählt Rot-Grün den Weg über Tarifverträge, die nur für die städtischen Betriebe gelten. „Nicht nachvollziehbar“ findet das der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Deniz Celik. SPD-Politiker Wolfgang Rose erklärt gegenüber Hinz&Kunzt, nach der Einführung des bundesweiten Mindestlohns könne Hamburg „kein konkurrierendes Landesgesetz“ mehr einführen. „Zugleich wollen wir bei diesem Thema die Tarifautonomie stärken.“
Ob die Hamburger Regelung zur Vorlage für eine Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns wird, muss sich im Sommer zeigen. Dann wird die Mindestlohnkommission Vorschläge für die nächste Erhöhung der Lohnuntergrenze vorlegen. Sie ist für Anfang 2019 geplant.