Grundsteuerreform :
„Mieter in Ballungsräumen werden die Verlierer sein“

Bislang dürfen Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen. Foto: ActionPress

Die Steuer auf Grundstücke muss neu geregelt werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wieso eine Neuregelung zu hohen Mietsteigerungen führen könnte, erklärt der Chef des Mietervereins zu Hamburg, Siegmund Chychla.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Hinz&Kunzt: Bislang wurde die Grundsteuer nach dem Grundstückswert bemessen – allerdings dem Wert vor mehr als 50 Jahren. Die meisten Bundesländer wollen die Steuer in Zukunft am aktuellen Marktwert der Immobilie bemessen. Das klingt ja erstmal sinnvoll.

Siegmund Chychla: Das klingt sinnvoll und das wäre wahrscheinlich auch gerecht. Aber sollte dieses Modell sich durchsetzen, werden alle Mieter in den Ballungsräumen, wo die Grundstückspreise in den letzten Jahren sehr stark gestiegen sind, zu den Verlierern gehören. Denn nach der Betriebskostenverordnung dürfen Eigentümer die Steuer auf Mieter umlegen. Die Hamburger Finanzbehörde hat errechnet, dass die Grundsteuer bis um das Zwanzigfache ansteigen könnte.

Die Hamburger Grünen wollen den Bodenwert des Grundstücks als Grundlage für die Steuer heranziehen und versprechen dadurch „deutlich geringere Auswirkungen auf die Mietkosten“. Und sie wollen damit sogar Bodenspekulationen vorbeugen.

Das Bodenwertverfahren ist interessant, weil damit Grundstücke unabhängig davon bewertet würden, ob ein Gebäude darauf steht oder nicht. Also würden auch Grundstücke, die aus spekulativen Gründen nicht bebaut werden, mit der gleichen Grundsteuer belegt werden wie bebaute Grundstücke. Das würde erfahrungsgemäß dazu führen, dass die Eigentümer entweder das Grundstück verkaufen oder dort selbst bauen.

Siegmund Chychla ist Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.

Dieses Modell ist sehr gut gegen Bodenspekulation, aber nicht gut für Mieter. Auch hier würden Mieter, die auf teuren Grundstücken in Innenstadtlagen wohnen, stärker zur Kasse gebeten werden.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher will die Grundsteuer künftig anhand der Grundstücksgröße bemessen – unabhängig davon, wo das Grundstück liegt. So könnte die Steuer auch in Metropolen „auf dem heutigen Niveau gehalten werden“. Teilen Sie diese Einschätzung?

Ich habe große Bedenken, ob dieses Modell einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten würde. Ein Grundstück an der Autobahn in Stellingen würde steuerlich genauso bewertet wie eines an der Alter. Dass das nicht gerecht ist, ist offenkundig.

Hamburg und Bayern sind außerdem die einzigen Bundesländer, die das Fähnchen noch hochhalten. Inwiefern sie sich gegenüber den anderen Bundesländern durchsetzen können, ist mehr als fraglich.

Wie könnte man also verhindern, dass die Mieter die Leidtragenden sind?

Es muss grundlegend gehandelt werden. Der Mieterverein zu Hamburg plädiert dafür, dass endlich die Betriebskostenverordnung verändert wird. Bodensteuer ist nichts anderes, als eine Steuer, die dem Vermögen des Eigentümers zuzuordnen ist. Würde man untersagen, dass Vermieter diese Steuer auf die Mieter umlegen dürfen, könnte man sich aus unserer Sicht diese ganze Diskussion über die unterschiedlichen Steuermodelle sparen.

Die Grundsteuer müssten dann die Eigentümer bezahlen. Vermieter könnten die Steuer als Ausgaben für Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. So kann man die Mieter am besten schützen.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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