Streit um Schlafplatz :
Obdachloser muss nach Brandstiftung ins Gefängnis

Das Strafjustizgebäude des Hamburger Landgerichts. Foto: BELA

Das Landgericht hat einen Obdachlosen zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er die Schlafstätte eines anderen Obdachlosen angezündet hatte. Zuvor gab es Streit um den Schlafplatz.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Es war kein versuchter Mord, urteilten die Richter am Hamburger Landgericht am Freitagvormittag. Dennoch muss der Obdachlose Constantin für 2 Jahre und 8 Monate in Haft – wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er hatte im vergangenen April einen brennenden Gegenstand auf den ebenfalls obdachlosen Costel geworfen, der in einem Hauseingang in St. Georg geschlafen hatte.

Nur weil binnen kürzester Zeit Passanten das Feuer löschten, ist ihm nichts weiter passiert. „Es handelte sich um eine äußerst gefährliche, hinterhältige und verabscheuenswürdige Tat“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter in seiner Urteilsbegründung.

„Ich wollte ihm mit Sicherheit nicht sein Leben nehmen.“– Constantin

„Ich wollte ihm mit Sicherheit nicht sein Leben nehmen“, hatte der 32-jährige Angeklagte in der Verhandlung beteuert. Vielmehr wollte er seinem Opfer eine Lektion erteilen, denn der Mann ist unter Obdachlosen für seine Neigung zu Gewalt bekannt.

So würde er etwa immer wieder andere Obdachlose von ihren Schlafplätzen vertreiben. Darüber hatten sich die beiden noch am Abend vor der Tat gestritten. „Ich wollte, dass er sein Verhalten ändert“, begründete Constantin seine Tat. Und tatsächlich hatte der 49-jährige Costel vor Gericht ausgesagt: „Ich werde in Zukunft zweimal nachdenken, bevor ich jemanden schlage.“

Staatsanwalt forderte Verurteilung wegen versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft überzeugte das jedoch nicht. „Der Angeklagte hat es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass das Opfer dabei ums Leben kommt“, sagte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke zu Hinz&Kunzt. Er hatte deshalb auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes plädiert.

„Er hat mit seiner Tat das Sicherheitsgefühl obdachloser Menschen erschüttert.“– Richter Joachim Bülter

Doch die Richter befanden, dass Constantin ohne Tötungsabsicht gehandelt habe. Ihm kam zu Gute, dass er bislang nicht vorbestraft war und sich für seine Tat entschuldigt hatte. Strafverschärfend bewertete das Gericht, dass Constantin die hilflose Lage von Costel ausgenutzt hatte: „Er hat mit seiner Tat das Sicherheitsgefühl obdachloser Menschen erschüttert“, sagte Richter Bülter.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

Weitere Artikel zum Thema