Im Landgericht startet der Prozess gegen einen Obdachlosen, der im April das Schlaflager seines Bekannten in einem Hauseingang in St. Georg angezündet hat. Die Staatsanwatschaft spricht von versuchtem Mord.
Dass der Obdachlose das Schlaflager seines Bekannten angezündet hat, steht außer Frage. „Es stimmt, dass ich einen brennenden Gegenstand auf ihn geworfen habe“, sagte der 32-jährige Constantin laut Protokoll schon im Mai bei seiner Vernehmung vor dem Haftrichter. Sein Pflichtverteidiger Nils Meyer-Abich erklärte am Mittwoch bei der Prozesseröffnung im Landgericht, dass er die Brandstiftung seines Mandanten nicht anzweifeln werde.
Dennoch sind für den Prozess 13 Verhandlungstage angesetzt. Erst Ende Januar ist demnach mit einem Urteil zu rechnen. Es wird bis dahin um die Frage gehen, ob Constantin durch seine Brandstiftung am 13. April in der Ernst-Merck-Straße wirklich töten wollte.
„Ich wollte ihn einfach nur erschrecken.“– Constantin
Davon geht die Staatsanwaltschaft aus: Sie hat ihn wegen versuchten Mordes angeklagt. Doch Constantin bestreitet die Tötungsabsicht: „Ich wollte ihn einfach nur erschrecken“, sagte er vor dem Haftrichter. Weil er betrunken gewesen sei, habe er die möglichen Folgen nicht bedacht. Zuvor hatten sich die beiden Obdachlosen um den Schlafplatz in einem Hauseingang gestritten.
Passanten hatten das Feuer gelöscht
Das Feuer war damals von vier Passanten gelöscht worden, weswegen das 49-jährige Opfer zum Glück nicht verletzt wurde. Lediglich die Kleidung und der Schlafsack des Obdachlosen waren bei dem Brand beschädigt worden.
Den Passanten könnte nun eine zentrale Rolle im Prozess zukommen: Sie sollen aussagen, ob das Feuer so stark gebrannt hat, dass tatsächlich Lebensgefahr bestand. Das Problem: Sie leben in Skandinavien. Ob sie aus Oslo und Stockholm zum Prozess nach Hamburg anreisen werden, ist noch nicht klar.
Unklar ist auch, ob das Opfer vor Gericht aussagen wird. Derzeit gilt er als verschollen. Am Hansaplatz in St. Georg, wo er sich oft aufgehalten haben soll, ist er lange nicht mehr gesehen worden. Deswegen lässt die Staatsanwaltschaft nun nach ihm fahnden.
Im gleichen Gerichtssaal war im September der obdachlose Dorian zu einer sechsjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt worden, weil er im Januar die Schlafstätte der Obdachlosen Krzyzstof und Slawormir an den Landungsbrücken angezündet haben und sie so gefährlich verletzt haben soll. Auch hier soll das Motiv Neid auf den Schlafplatz gewesen sein. Weil er die Tat bestreitet, wird der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.