Seit nun zwei Jahren soll die Mietpreisbremse vor Wahnsinns-Mieten schützen. Doch am Geburtstag der Gesetzesnovelle ist Hamburger Mietern nicht zum Feiern zumute: Quadratmeterpreise von 20 Euro sind keine Seltenheit.
Trotz der in Hamburg einen Monat später – zum 1. Juli 2015 – eingeführten Mietpreisbremse verlangen einige Vermieter weiterhin Höchstmieten. Anfang der Woche sorgte eine Wohnungsannonce auf St. Pauli für Schlagzeilen. 19,52 Euro pro Quadratmeter verlangte Hauseigentümer Akelius von Neumietern in der Wohlwillstraße. Laut Mietenspiegel dürfte der Quadratmeterpreis bei maximal 12,65 Euro liegen. Eigentlich das Ende der Fahnenstange, denn seit der Einführung der Mietpreisbremse darf bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschritten werden.
Inzwischen wird allerdings die Rechtmäßigkeit der Hamburger Mietpreisbremse in Zweifel gezogen. Das Amtsgericht Altona hatte im März entschieden, dass eine Begründung für die Mietpreisbremse fehle. „Die auf formellen Erwägungen beruhende Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht nachvollziehbar, weil die Gründe für den Erlass der Mietpreisbremse sich eindeutig aus den Senatsdrucksachen ergeben“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Wir gehen davon aus, dass das Landgericht Hamburg als Berufungsinstanz die Entscheidung korrigieren wird.“
Überhöhte Mieten sind keine Ausnahme
Chychla beklagt viel mehr, dass überhöhte Mieten leider keine Ausnahme darstellen. Das bestätigt ein kurzer Blick in die üblichen Immobilienportale. An den Landungsbrücken kostet der Quadratmeter aktuell 20,05 Euro, wenige Meter weiter bietet die Schmidt und Bethge Grundstücksverwaltung eine „WG-taugliche Wohnung“ in der Kastanienallee für einen Quadratmeterpreis von stolzen 20 Euro an. Der Mittelwert des Mietenspiegels liegt hier für einen Altbau bei 9,15 Euro.
Die Vormiete sei wohl deutlich niedriger ausgefallen, sagt ein Mitarbeiter des Unternehmens auf Hinz&Kunzt-Nachfrage. Exaktere Angaben lägen nicht vor, da man erst nach einem Eigentümerwechsel die Betreuung der Immobilien übernommen habe. Die Mietpreisbremse gelte allerdings für diese Wohnung nicht. Grund: Der Eigentümer habe einen sechsstelligen Betrag in die aufwendige Sanierung und Modernisierung der Wohnung investiert.
Sechsstellig müssen die Sanierungskosten auch gewesen sein, damit die Ausnahme von der Mietpreisbremse aufgrund „umfassender Sanierung“ angewendet werden kann. Dafür muss der Vermieter ein Drittel der Kosten für einen Neubau in den Umbau einer Wohnung investieren, erklärt Mietervereinschef Chychla im Gespräch mit Hinz&Kunzt. Er rechnet vor, dass bei üblichen Baukosten von etwa 2100 Euro pro Quadratmeter somit etwa 700 Euro pro Quadratmeter in die Modernisierung investiert werden müssten. Das wären im Fall der 150-Quadratmeter-Wohnung in der Kastanienallee tatsächlich eine sechsstellige Summe, nämlich exakt 105.000 Euro.
Ob diese Ausgaben auch tatsächlich getätigt wurden, kann nur der neue Mieter nach der Vertragsunterzeichnung überprüfen. Er müsste die Miete rügen und vom Vermieter eine Vorlage der tatsächlichen Modernisierungskosten verlangen.
Jedes Jahr, in dem die Mietpreisbremse nicht nachgebessert wird, werden Hamburgs Mieter Millionenschäden erleiden.– Siegmund Chychla
Der Mieterverein zu Hamburg will erreichen, dass mehr Mieter sich gegen überhöhte Mieten wehren. Dafür wurde extra ein kostenloser Mietpreischeck online gestellt. Hier können Neumieter schnell und einfach überprüfen, ob ihre Mieter überhöht ist oder nicht.
Darüber hinaus fordert der Mieterverein Nachbesserungen an der Mietpreisbremse durch die Gesetzgeber und unterstützt den Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD), der Vermieter gesetzlich dazu zwingen will, die vorherige Miete offenzulegen. Doch die CDU lehnt im Bund diese Änderung ab. Es müsste aber darüber hinaus eine weitere Verschärfung geben, fordert Chychla. Vermieter, die sich nicht an die Spielregeln halten, sollten für ihr Fehlverhalten künftig sanktioniert werden.