Das Bezirksamt Mitte sieht vorerst davon ab, sechs leerstehende Wohnungen in Hamm zwangsweise zu vermieten. Der Vermieter habe sich nach der Androhung kooperativ gezeigt. Doch der Bezirk bleibt skeptisch.
Die Drohung hat offenbar Wirkung gezeigt. Sechs Wohnungen in Hamm wollte Mittes Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) zwangsweise vermieten lassen, weil sie lange Zeit leer standen und der Eigentümer seit 2013 auf Zwangsgeldandrohungen nicht reagiert hatte. Offenbar mit Erfolg: „Der Vermieter hat sich bewegt und kooperiert nun“, bestätigt Bezirkssprecherin Sorina Weiland gegenüber Hinz&Kunzt. Er wolle seine Wohnungen nun sanieren und selbst vermieten, um so das Einsetzen eines Treuhänders durch den Bezirk zu verhindern.
„Wir wollten erreichen, dass er die Wohnungen vermietet“, sagt Weiland. „Wenn das auf diesem Wege funktioniert, umso besser.“ Allerdings bleibt das Bezirksamt skeptisch und will das weitere Vorgehen genau beobachten. Eine genaue Frist zur Vermietung hätte man dem Vermieter allerdings nicht gesetzt. „Wir können den anderen Prozeß aber immer noch fortsetzen“, betont die Sprecherin.
Altona prüft Zwangsvermietungen
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz verbietet es Immobilienbesitzern, Wohnungen unbegründet länger als vier Monate leer stehen zu lassen. Die Bezirksämter können in diesen Fällen als Ultima Ratio einen Treuhänder einsetzen, der die Wohnung zwangsweise vermietet, um „den Wohnraum wieder für Wohnzwecke herzustellen“, wie es im Gesetz heißt. Bislang hat noch kein Bezirksamt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Nach dem Vorstoß Mittes erwägt nun auch der Bezirk Altona, zu diesem Mittel zu greifen. „Sollten die rechtlichen Voraussetzungen für eine zwangsweise Vermietung vorliegen, wird das Bezirksamt Altona auch damit agieren“, sagt Bezirksamtssprecher Martin Roehl zu Hinz&Kunzt. Allerdings schränkt er ein: „Fälle die für eine mögliche Zwangsvermietung in Frage kommen könnten, gibt es zur Zeit jedoch nicht.“ Derzeit würde in Altona bei 87 Leerständen geprüft, ob sie gegen das Wohnraumschutzgesetz verstoßen.