Die Kinder sind dann mal weg

Frau T. wurden die Kinder weggenommen, sie will sie wiederhaben, aber das ist gar nicht so leicht. Frank Keil hat die Geschichte aus ihrer Sicht aufgeschrieben

(aus Hinz&Kunzt 190/Dezember 2008)

Am Anfang hat sie immer geweint. Nicht vor den Kindern! Da hat sie sich immer zusammengerissen. Sondern auf dem Weg vom Kinderheim nach Hause. Frau T. sagt: „Ich wusste ja, ich sehe meine Kinder erst in drei Wochen wieder; vorher nicht.“ Frau T.s beiden jüngsten Kinder Robin (5) (Namen der Kinder geändert, die Red.) und Marvin (4) sind seit 13 Monaten in einem Kinderheim in einer Familiengruppe untergebracht.

Nur ihr älterer Sohn Dennis (16) lebt noch bei ihr. Frau T. hat eine lange Vorgeschichte mit dem Jugendamt. Und im Zustand größter Erschöpfung hatte sie ihre Unterschrift unter ein Dokument gesetzt – und damit zugestimmt, dass ihr die Kinder weggenommen werden.

Frau T. geht kurz in die Küche, Kaffee holen. Die Tür zu dem Kinderzimmer ihrer beiden jüngeren Kinder steht immer offen. Das Kinderzimmer ist aufgeräumt, liebevoll sind Plüschtiere und Kissen auf den beiden Bettchen drapiert. Auf der Anrichte im Wohnzimmer steht wie ein Madonnenbild das Buch der Oskar-Lafontaine-Ehefrau Christa Müller „Dein Kind will dich“. Es schaut auf Frau T. herab. Frau T. gießt uns Kaffee ein und erzählt ihre Geschichte.

Frau T. wird 1970 als zweitjüngstes von sechs Geschwistern in Hamburg geboren. Die Familie trennt sich früh. Frau T. bleibt bei ihrer Mutter. Ihren Vater kennt sie nur vom Sehen. Sie geht zur Sonderschule, sie schafft den Hauptschulabschluss, beginnt eine Lehre als Krankenpflegerin. Dann arbeitet sie als Putzfrau, in derselben Firma wie ihre Mutter. Sie wohnt auch bei ihr.

Irgendwann wird sie schwanger und bekommt Dennis. Zu dem Mann hat sie heute keinen Kontakt mehr.

Sie bleibt so lange bei ihrer Mutter, bis Dennis in die Schule kommt. Frau T. sagt: „Meine Mutter wollte mich bei sich behalten.“

Mit 31 Jahren bekommt sie ihr zweites Kind: Robin. Auch mit dessen Vater hat sie schon bald keinen Kontakt mehr. Ihre Mutter passt regelmäßig auf die Kinder auf. Sie hat weiterhin viel Einfluss auf Frau T. Frau T. sagt: „Meine Mutter hat ständig an mir herumkritisiert. Sie war ganz toll, ich wäre sowieso zu nichts fähig.“ Frau T. sagt: „Manchmal hat sie mich nervlich ein bisschen fertiggemacht mit ihren Kommentaren.“

Und dann gibt es diesen einen Abend, diese eine Nacht. Ihr Bruder will seinen Geburtstag bei Frau T. feiern, zusammen mit einem Arbeitskollegen. Frau T. will das nicht; schon, weil ihr Bruder trinkt. Frau T. lässt die beiden in die Wohnung. Die Männer fangen an zu feiern, also zu trinken.

Spät nachts – Frau T. hat sich im Kinderzimmer schlafen gelegt – wird sie vom Arbeitskollegen ihres Bruders geweckt. Er vergewaltigt sie neben dem Kinderbett des Kleinen, und auch der Größere wird wach. Hat sie den Mann angezeigt? „Mein Bruder hat mir nicht geglaubt, meine Mutter hat mir das auch nicht geglaubt“, sagt Frau T. Sie wird später feststellen, dass sie schwanger ist. Mit Marvin, ihrem Jüngsten. Frau T. sagt: „Ich war richtig im Schock. Ich musste ja mit mir alleine klarkommen.“ Frau T. fällt es schwer, über die Zeit damals zu reden.

Dass es seiner Mutter schlecht geht, bleibt Dennis nicht verborgen. Frau T. sagt: „Er hat wohl mitgekriegt, dass mit der Mutter was nicht stimmt. Kinder sind ja nicht doof.“ Dennis weigert sich immer öfter, in die Schule zu gehen. Er will zu Hause bleiben, bei seiner Mutter!

Die Schwangerschaft verläuft kompliziert. Den letzten Monat muss sie im Krankenhaus verbringen, während ihre Mutter wieder auf die beiden Kinder aufpasst.

Frau T. liegt noch auf der Entbindungsstation, da geht ihre Mutter zum Jugendamt und sagt sinngemäß: „Meine Tochter ist mit den nun drei Kindern überfordert; tun Sie etwas!“ Sie hat nicht mit ihr abgesprochen, dass nun das Jugendamt in ihr Leben treten und dass eine Familienhelferin regelmäßig für sechs Stunden pro Woche vorbeikommen wird.

Das Jugendamt stellt fest, dass Marvin und Robin nicht so gut sprechen und sich bewegen könnten, wie sie es ihrem Alter gemäß tun müssten. Die Kinder würden sich oft streiten, es falle der Mutter schwer, sich gegenüber ihren Kindern durchzusetzen. Die Fehlzeiten im Kindergarten seien sehr hoch. Das Amt wirft Frau T. vor, dass sie die Hilfsangebote der Familienhelferin schnell boykottiere oder unterlaufe. Frau T. sagt: „Die Helferin vom Amt hat mir überhaupt nicht geholfen; sie hat mir keine Tipps gegeben, wie ich meine Kinder besser erziehen kann. Die kam nicht mal regelmäßig und wenn sie da war, dann hat sie meistens telefoniert.“ Frau T. fühlt sich kontrolliert und bevormundet. Von einer, die selbst nicht mal Kinder hat! Frau T. sagt: „Ich konnte mit ihr überhaupt nicht reden.“

In all der Zeit gibt es nebenher noch einen Mann. Er ist wesentlich älter als Frau T., sie spricht von ihm als „meinem Bekannten“. Er hat sich immer wieder um die Kinder gekümmert, auch wenn Frau T.s Mutter nicht auf sie aufpassen konnte. Er ist eine große Stütze für Frau T. Wer ist sonst auch da, der auf ihrer Seite steht? Wer ist dabei, wenn Frau T. den Mitarbeitern des Jugendamtes gegenübersitzt? Die wiederum werfen Frau T. immer wieder vor, sie würde sich hinter ihrem Bekannten verstecken und ihre Belange nicht in die eigene Hand nehmen. Frau T. sagt: „Ich kann mich nicht so gut ausdrücken; das fällt mir schwer.“

Dann: das Krankenhaus. Marvin, ihr Jüngster, hat immer wieder Verdauungsprobleme. Er nimmt nicht zu, er bleibt dünn und blass, schnell wird er krank, kann dann nicht in den Kindergarten. Frau T. wird mit ihm ins Krankenhaus eingewiesen. Es soll eine Darmspiegelung vorgenommen werden, dem Jungen wird entsprechend ein Kontrastmittel gespritzt. Nach der Untersuchung erbricht sich das Kind, es zittert am ganzen Leib. Frau T. kann kurzzeitig seinen Puls nicht mehr fühlen.

„Ich dachte“, sagt Frau T., „mein Sohn stirbt.“ Auch wenn es dem Kind bald wieder besser geht, Frau T. fühlt sich vom Krankenhaus nicht ernst genommen. Sie hat Angst um ihr Kind. Abends kommt ihre Mutter hinzu, redet auf die ohnehin völlig aufgelöste Mutter ein und streitet sich so heftig mit dem Stationsarzt, bis sie Hausverbot bekommt. Am nächsten Morgen nimmt Frau T. ihr Kind und verlässt die Station, ohne jemandem Bescheid zu sagen. Frau T. sagt: „Ich weiß heute, dass das ein großer Fehler war. Es war eine Panikreaktion.“

Das Krankenhaus informiert das Jugendamt, das Jugendamt erwirkt noch am selben Tag beim zuständigen Familiengericht einen Beschluss, der Frau T. das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht zur Gesundheitsfürsorge für Marvin entzieht. Frau T. hat währenddessen mit ihrem Kind die Kinderärztin aufgesucht. Noch am gleichen Tag geht Frau T. mit ihrem Kind zurück in die Klinik und lässt die Behandlung – wenn auch widerwillig – fortsetzen. Das Jugendamt verzichtet im Gegenzug darauf, ihr Marvin zu entziehen. Doch Frau T. hat nun das Recht verloren, allein über ihn zu bestimmen. Für Marvin wird eine Verfahrenspflegerin eingesetzt.

Frau T. wohnt auf der fünften Etage eines zehnstöckigen Hochhauses. Tritt man auf den Balkon, kann man weit schauen, bis dorthin, wo die Autobahn verläuft und die Autos als kleine Punkte nach links und nach rechts flitzen. Einmal – die Familienhelferin ist in der Wohnung – soll Frau T. mit Marvin auf dem Arm ganz dicht ans Geländer getreten sein und soll sich mit dem Kind vornübergebeugt haben. Die Familienhelferin kommt auf den Balkon gestürzt, sie informiert ihren Vorgesetzten. Frau T. sagt: „Dabei haben wir doch nur nach unten geschaut, weil da ein Feuerwehrauto vorbeifuhr und Jungs so was nun mal interessiert.“ Frau T. ist heute noch empört, dass man ihr damals zugetraut hat, sie könnte ihr Kind in die Tiefe werfen.

Frau T. ist immer öfter erschöpft. Manchmal plagen sie barbarische Kopfschmerzen. Es kommt vor, dass sie in der Wohnung vor Erschöpfung umkippt, das Bewusstsein verliert, wieder aufwacht und nicht weiß, was eben geschehen ist. Sie willigt ein, eine Kur zu machen, damit sie sich einmal erholen und wieder Kraft schöpfen kann.

Als der Kuraufenthalt von Frau T. näherrückt, muss geklärt werden, wo die Kinder untergebracht werden sollen. Das Jugendamt unterbreitet ihr einen Vorschlag: Die beiden jüngeren Kinder sollen für zwölf Monate in ein Kinderheim kommen. Frau T. will das nicht. Frau T. möchte, dass sie ihre Kinder wiederbekommt, wenn sie von der Kur zurück ist. Frau T. spürt keine Kraft mehr. Frau T. sagt: „Wenn wenigstens mein Anwalt bei dem Gespräch dabei gewesen wäre, als Beistand, aber so war ich ganz alleine.“

Frau T. unterschreibt schließlich die Einwilligung, dass die Kinder ins Kinderheim kommen. Sie sagt: „Ich habe gedacht: Ach, wenn ich erst mal von der Kur komme und es mir wieder besser geht, dann findet sich alles.“ Sie sagt: „Ich war da wohl sehr blauäugig.“ Frau T. hat nun auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Robin verloren. Das Jugendamt dagegen erhofft sich, dass die beiden Kinder endlich einmal zur Ruhe kommen und dass es gelingt, ihre sprachlichen und motorischen Defizite allmählich auszugleichen.

Frau T. sieht ihre Kinder alle drei Wochen, für jeweils drei Stunden. Das Verhältnis mit den Mitarbeitern im Heim und besonders mit der für ihre Kinder zuständigen Erzieherin ist anfangs ganz okay, doch es verschlechtert sich bald. Die Besuche bei ihren Kindern finden unter Aufsicht statt. Nicht, dass das Heim befürchtet, Frau T. könne ihren Kindern etwas antun und sie schädigen. Das Heim möchte vielmehr unterbinden, dass Frau T. ihre zunehmend ablehnende Haltung gegenüber dem Kinderheim ihren Kindern erzählt und diese dann nicht wissen, an wen sie sich halten sollen. Das Heim möchte, dass die Kinder nach dem Besuch wieder ganz normal am Abendbrot-Tisch sitzen und später ins Bett gehen und am nächsten Morgen wieder in den Kindergarten, so wie immer.

Ein Lichtblick: Die Kur und besonders die Gespräche dort mit anderen Müttern und einem Sozialarbeiter haben Frau T. geholfen: Sie sucht sich einen Erziehungskurs beim Deutschen Kinderschutzbund. Sie beginnt sich ehrenamtlich im örtlichen Mütterzentrum zu engagieren. Frau T. sagt: „Ich bin richtig aus einem schwarzen Loch rausgekommen.“ Frau T. sagt: „Ich hab gehofft, dass ich so auch beweisen kann, dass ich etwas für mich und meine Kinder tue; und dass ich nicht einfach zu Hause faul rumliege.“

Das zuständige Familiengericht bestellt ein psychologisches Gutachten. Eine Gutachterin spricht mit dem Jugendamt. Sie besucht die Kinder in dem Kinderheim, sie besucht Frau T. bei sich zu Hause. Sie

beobachtet, wie Frau T. mit ihren Kindern während eines Besuches spielt und wie sich die drei voneinander verabschieden, wenn die Besuchszeit um ist. Die Gutachterin soll sagen, ob sie Frau T. für erziehungsfähig hält und ob und wie die Kinder wieder zu ihr zurückkommen können.

Das Gutachten umfasst 115 eng beschriebene Seiten. Es ist in einem entsprechenden Psychologendeutsch gehalten. Frau T. bekommt es am Ende zugeschickt, sie soll dazu Stellung beziehen. Die Gutachterin ist unter anderem zu folgender Einschätzung gekommen: „Frau T. verfügt über ein eher geringes Reflektionsvermögen.“ Frau T. hat mit Kugelschreiber an den Rand die Bemerkung geschrieben: „Das ist eben so.“

Die Gutachterin rät von einer unmittelbaren Rückführung der Kinder ab. Frau T. müsse vielmehr noch lernen, ihren Kindern als eine erwachsene Person gegenüberzutreten. Zugleich finden sich in dem Schriftstück immer wieder Passagen, die für Frau T. sprechen. Es wird betont, wie liebevoll Frau T. mit ihren Kindern umgehe. Dann wird beschrieben, wie sehr sich die Kinder freuen, wenn Frau T. durch die Tür tritt und auf sie zugeht. Frau T. fällt es nicht leicht, diese positiven Töne überhaupt zu hören.

Die Gutachterin schlägt vor, dass Frau T. ihre Kinder häufiger besuchen dürfe. Auch soll darüber nachgedacht werden, dass die Kinder auch mal wieder zu Hause übernachten können. Nicht sofort, aber demnächst. Die Gutachterin erkennt die Nöte der Frau T. an. So fragt sie: Wie soll eine Mutter wie Frau T. mit dem Jugendamt und dem Kinderheim vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn ihr immer wieder in wohlformulierten Sätzen gesagt wird, was sie alles nicht kann, was sie alles falsch macht und was sie noch alles lernen muss? Das Jugendamt und das Kinderheim dagegen bemängeln, dass Frau T. Kritik nicht annehmen würde.

m Mütterzentrum geht es ihr gut! Wenn sie für sich und die anderen Mütter Frühstück macht, wenn sie nach den spielenden Kindern schaut. Trotzdem hat sie ihre eigenen Kinder noch nicht zurück! Sie wird das Gefühl nicht los, dass die Zeit gegen sie arbeitet. Ihr Bekannter findet, sie solle das Jugendamt auf Herausgabe der Kinder verklagen.

Die zwölf Monate sind um, das Familiengericht tagt. Es folgt den Empfehlungen der Gutachterin: Frau T. bekommt ihre Kinder zunächst nicht zurück, aber es soll Schritt für Schritt die Rückführung der Kinder angebahnt werden. Das Gericht denkt dabei an den Spätsommer 2009: Dann wird Robin eingeschult werden und Frau T. soll von Anfang an die dafür erforderlichen Schritte (Auswahl der Schule, Anmeldung des Kindes) übernehmen.

Frau T. hat ihr Ziel noch nicht erreicht. Aber für sie hat sich die Welt wieder ein Stück bewegt. Und sie erzählt mit verhaltenem Stolz, wie Dennis, ihr Ältester, sich in letzter Zeit entwickelt hat: Immer wieder gab es Zeiten, wo sie ihn nicht aus dem Bett kriegte, damit er zur Schule ging; wo er einfach liegen blieb, sich die Bettdecke über den Kopf zog. Heute steht er morgens vor ihr auf und weckt sie dann, damit sie zusammen frühstücken können. Frau T. sagt: „In der Schule schreibt er jetzt Einsen und Zweien.“

Dennis freut sich auch, dass sie mittags da ist und dass sie dann zusammen Mittag essen. Er freut sich, dass seine Mutter im Mütterzentrum aktiv ist, sodass er sagen kann: Meine Mutter hängt nicht einfach rum. Meine Mutter hat eine Arbeit! Manchmal bringt er jetzt zum Mittagessen Schulfreunde mit. Und neuerdings kommt er wieder mit, wenn Frau T. die Geschwister im Heim besucht, und zwar gern! Und auch wenn der Jüngste noch etwas fremdelt, weil er nicht recht einordnen kann, wer dieser große Junge ist, so seien es sehr schöne Besuche, wenn die Familie der Frau T. wenigstens für drei Stunden wieder zusammen ist.

Frau T. schöpft weiter Mut. Besonders, seit die Besuchsregelung geändert wurde und sie ihre Kinder nun alle zwei Wochen sehen kann. Beim letzten Treffen wäre dabei fast etwas schiefgegangen: Denn als sie sich gerade von ihren Kindern verabschieden will, steht ihr Bekannter in der Tür. Unangemeldet und ohne es mit ihr abgesprochen zu haben. Sofort drehen die Kinder am Rad, weinen und klammern sich an den Bekannten, klammern sich an ihre Mutter.

Frau T. sagt: „Ich habe mit meinem Bekannten richtig Theater gehabt.“ Sie sagt: „Ich hab ihm gesagt: Du musst dich da raushalten, das möchte ich nicht noch mal haben.“ Derzeit halte sie zu ihm und auch zu ihrer Mutter Abstand, und vieles ginge seitdem besser, mit dem Heim und mit den Behörden. Frau T. sagt: „Ich bin froh, dass ich meine Kinder jetzt öfter sehe. Das lasse ich mir nicht kaputt machen.“

Neulich rief eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sie im Mütterzentrum an. Sie hatte an diesem Vormittag Telefondienst: Beim Jugendamt hätte sich eine Mutter mit zwei Kindern gemeldet, die neu in der Gegend und völlig isoliert sei, und nun wollte das Jugendamt mal fragen, ob die Mutter mit ihren Kindern nicht mal im Mütterzentrum vorbeikommen könnte, um vielleicht Kontakte zu knüpfen.

Klar ginge das! Und Frau T. lud die Frau und ihre Kinder ins Mütterzentrum ein. Frau T. macht eine Pause, gießt Kaffee nach. Dann sagt sie: „Wer hätte sich vorstellen können, dass ich mal so mit dem Jugendamt telefoniere.“

Frank Keil

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