Eine dänische Firma, die Zimmer und Wohnungen zu überzogenen Preisen an Hartz-IV-Empfänger vermietet hat, muss 210.000 Euro ans Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Amtsgericht Altona entschieden.
250 bis 300 Euro warm für elf bis 13 Quadratmeter kleine Zimmer: Das verlangte die dänische Firma STP Real Estate APS von Hartz-IV-Empfängern in einem Haus in der Hinschstraße in Eidelstedt. Im Nachbargebäude nahm derselbe Vermieter zwischen 375 und 443 Euro pro Monat für 25- bis 28-Quadratmeter-Apartments, so der Anwalt des Jobcenters Tobias Beckmann. Weil viele Wohnungen deutlich kleiner waren als in den Mietverträgen behauptet, waren die Mieten überzogen, hat nun das Amtsgericht Altona entschieden und die Firma dazu verurteilt, dem Amt 210.000 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen.
„Die Wohnungen weisen einen Mangel auf, da sie nicht die vereinbarte Größe gehabt haben“, begründet das Amtsgericht Altona seine Entscheidung. „In einigen Fällen waren es 40 Prozent Abweichung“, so Jobcenter-Anwalt Beckmann. 82 Fälle brachte das Jobcenter vor Gericht, in nahezu allen waren die Zimmer oder Wohnungen mindestens zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, so das Gericht.
Anwalt empfiehlt Berufung
„Meine Mandantin hat gutgläubig die Flächenangaben von den Voreigentümern übernommen“, erklärte der Anwalt der dänischen Firma, Bernhard Bonk, auf Nachfragen von Hinz&Kunzt. „Bei rund 240 Wohnungen gehen Sie nicht durch und messen einzeln nach, wenn Sie das kaufen.“ Wichtig ist ihm: „Bei einer Vielzahl von Wohnungen hat es keine Flächenabweichungen gegeben.“
Er habe seiner Mandantin empfohlen, gegen das Urteil Berufung einzulegen: „Man muss anders rechnen.“ Balkone, Flure sowie Gemeinschaftsküchen und -duschen seien vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt worden. „Vor allem die großen Balkone bedeuten bei den kleinen Zimmern eine enorme Aufwertung.“ Im Übrigen habe die dänische Firma die Häuser inzwischen weiterverkauft.
Jobcenter-Anwalt Beckmann ist dennoch zufrieden: Der Altonaer Richterspruch stehe „in einer Linie mit der Rechtssprechung in den Kuhlmann-Verfahren und unterstützt konsequentes Vorgehen gegen Mietwucher bei Hartz-IV-Empfängern“.