Anderer Name, gleiches Prinzip: Viele Makler versuchen mit Tricks, das Besteller-Prinzip zu umgehen. Sie verlangen von Mietern unberechtigterweise „Gebühren“ für Verträge, Möblierung und Besichtigungen.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Besteller-Prinzips (wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch) schlägt der Mieterverein zu Hamburg Alarm. Zwar müssten nun vor allem die Vermieter die Provision für die Vermittlung einer Wohnung zahlen, aber viele Makler würden weiterhin Geld von Mietern verlangen. Die Vorgehensweise dabei: „ungewohnt kreativ“, so der Mieterverein. Statt einer Provision oder Courtage verlangten die Makler nun „Gebühren“ von bis zu 500 Euro pro Fall. Diese werden unzulässiger weise für Dienste wie Suchaufträge, Reservierungen, Möblierungen oder die Übergabe in renoviertem Zustand erhoben.
Besonders dreist: Manche Makler verlangen sogar Eintritt für eine Wohnungsbesichtigung: Der Mieterverein spricht von 60 Euro für Einzelbesichtigungen und bis zu 10 Euro für Massenbesichtigungen. Ein Verhalten, das verboten ist: „Das Besteller-Prinzip untersagt Maklern die Entgegennahme von Entgelten von Mietern, unabhängig davon, wie diese benannt werden“, stellt Siegmund Chychla, der Vorsitzende des Mietervereins, die Gesetzeslage klar.
Die gesammelten Verstöße füllen beim Mieterverein bereits einen ganzen Aktenordner. Chychla betont, dass alle Mieter, die seit dem 1. Juni 2015 Geld an Makler gezahlt habe, obwohl sie ihn selbst nicht beauftragt haben, gute Chancen haben, ihr Geld zurückzubekommen. Sie können das Geld innerhalb von drei Jahren zurückfordern. Dem Makler droht zudem ein empfindliches Bußgeld.
Text: SIM
Foto: Mieterverein zu Hamburg, Dr. Klaus-Uwe Gerhard/piexelio.de
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