Gesetzesreform :
Wohngeldberechtigte in Hamburg verdoppelt

Doppelt so viele Hamburger als noch im Dezember 2015 haben inzwischen Anspruch auf Wohngeld, schätzt der Senat. Ob man selbst dazu gehört, kann man recht einfach im Internet herausfinden.

Für Geringverdiener, Schüler und Studenten kann es sich lohnen, Wohngeld zu beantragen. Ganz besonders seit dem Jahreswechsel: Die Stadt Hamburg geht davon aus, dass sich die Anzahl der Wohngeldberechtigten zum 1. Januar verdoppelt hat. Das geht aus einer Senatsantwort auf die Anfrage der Linksfraktionsabgeordneten Heike Sudmann hervor. Demnach bezogen im vergangenen Dezember 5544 Hamburger Haushalte Wohngeld. Nach der Schätzung des Senats müssten inzwischen mehr als 11.000 einen Anspruch darauf haben.

Hintergrund ist die Wohngeldreform der Bundesregierung zum Jahresbeginn. Damit wurde das Haushaltseinkommen erhöht, mit dem man noch Anspruch auf die Unterstützung seiner Miet- und Nebenkosten hat. Auch die Höchstgrenzen für Miet- und Nebenkosten, die durch das Wohngeld subventioniert werden können, wurden erhöht. In Hamburg stieg der Maximalwert für einen Einpersonenhaushalt von 407 Euro auf 522 Euro. Alle Werte sind auf der Homepage des Bundesbauministeriums aufgelistet.

„Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen“, rät das Bundesministerium in einer Broschüre zum Wohngeld. Dafür muss man allerdings wissen, dass man diesen Anspruch hat. Linken-Abgeordnete Sudmann kritisiert, dass die Mieter in Hamburg darüber von der Stadt nicht ausreichend informiert würden. „Damit der Senat nicht weiter Geld auf dem Rücken der Betroffenen einspart, fordert Die Linke eine viel breitere Informationskampagne der Behörden“, kommentierte Sudmann. Bislang verweist die Stadt auf ihrer Homepage lediglich auf das Bundesbauministerium und hat angegeben, im Oktober 2015 die bisherigen Wohngeldempfänger auf die Gesetzesänderung hingewiesen zu haben.

Wohngeld beantragen: So geht’s

Ob man die Voraussetzungen für Wohngeld erfüllt, kann jeder Mieter einfach selbst herausfinden. Der Wohngeldrechner auf der Homepage der Stadt prüft einen Anspruch anhand der dort eingegebenen Werte. Einen Antrag auf Wohngeld muss man in den Wohngeldstellen der Bezirksämter einreichen. Die dafür notwendigen Formulare können ebenfalls auf hamburg.de heruntergeladen werden.

Text: Benjamin Laufer