Europäische Gerichtshof :
Deutschland darf EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern

EU-Bürgern können von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, selbst wenn sie in Deutschland einige Monate gearbeitet haben und sich anschließend auf Jobsuche begeben. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden.

EuGH
In Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof fiel die Entscheidung über den „Fall Alimanovic“.

Deutschland darf Arbeit suchenden EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH). In dem so genannten „Fall Alimanovic“ klagte eine Schwedin, die in Berlin gelebt und gearbeitet hatte und anschließend Arbeitslosengeld erhielt. Da sie allerdings weniger als ein Jahr arbeitete, stellte das zuständige Jobcenter Berlin-Neukölln ein halbes Jahr später die Zahlung ein. Als EU-Ausländer seien sie und ihre Familie von allen Sozialleistungen ausgeschlossen, da sie länger als sechs Monate arbeitslos seien, lautete die Begründung des Jobcenters. Lediglich auf ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche könne sich Frau Alimanovic berufen.

„Die Hamburger Diakonie bedauert, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil zu den Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger die Grenzen sehr eng gezogen hat“, heißt es in einer Stellungnahme der Diakonie. Damit blieben viele Menschen gerade in Hamburg ohne jede Unterstützung, auch wenn sie existenziell gefährdet seien. „Unsere Hoffnung ruht nun auf dem Bundesverfassungsgericht. Es hat 2012 entschieden: Das im Artikel 1 des Grundgesetzes beschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen in Deutschland“, sagt Diakonie-Sprecher Steffen Becker. „Nach unserer Auffassung schließt dies EU-Bürger mit ein.“

Text: JOF
Foto: Action Press / Becker + Bredel GbR