Justizsenator Lüdemann (CDU) plant neues Strafvollzugsgesetz: Resozialisierung als oberstes Ziel ist passé, offener Vollzug ist out, Hand- und Fußfesselung beim Ausgang wird normal
(aus Hinz&Kunzt 167/Januar 2007)
Sein Vorgänger Roger Kusch (CDU) hatte sich mit allen zerstritten: mit Richtern, Staatsanwälten, Vollzugsbeamten und Notaren. Zehn Monate nach Amtsantritt von Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) haben sich fast alle wieder lieb. Der 43-jährige jungenhafte Jurist gilt als ausgesprochen umgänglich. In Sachen Strafvollzug fährt er den harten Stil von Roger Kusch allerdings weiter.
Hinz&Kunzt: Sie haben als Staatsrat unter Roger Kusch gearbeitet und seine Arbeit aus allernächster Nähe verfolgen können. Wie war Ihre Position damals?
Carsten Lüdemann:Ich habe schon als Staatsrat ein anderes Verhältnis – ich würde sagen ein sachlicheres – als Dr. Kusch insbesondere zu den Gerichten und zur Staatsanwaltschaft gehabt. Ich versuche in der Regel, die Leute zu überzeugen. Es ist nicht meine Art, mich durch Anordnungen durchzusetzen. Mein Vater hat immer gesagt: Druck erzeugt Gegendruck; und insofern hat das auch meistens wenig Sinn.
Hinz&Kunzt: Waren Sie auch dabei, als Roger Kusch den amerikanischen Extremknast in Arizona besucht hat, in dem die Männer Eisenkugeln an den Füßen tragen und der prallen Hitze ausgeliefert sind?
Lüdemann: Nein, ich war nicht dabei, ich habe auch nicht vor, mir rosa Unterwäsche anzugucken. (Um sie zu erniedrigen, mussten manche Gefangene rosa Unterwäsche tragen; Anm. d. Redaktion.) Gefängnisse dieser Art haben für mich keinen Vorbildcharakter.
Hinz&Kunzt: Trotzdem hält sich der Wohlfühlfaktor bei den Gefangenen auch in Ihrer Amtszeit stark in Grenzen …
Lüdemann: Ich bin nicht angetreten, um eine Politik zu machen, damit sich Gefangene dabei auch noch wohlfühlen. Resozialisierung ist mir aber ein wichtiges Anliegen. Im Gegensatz zu Roger Kusch rede ich auch darüber, dass wir Resozialisierung im Strafvollzug machen. Das haben wir übrigens zu seiner Zeit auch schon intensiv gemacht, aber er wollte nicht, dass man das erwähnt. Ich finde, wir müssen mit den Gefangenen, wenn wir sie nun mal da haben, möglichst viel arbeiten. Den Tag strukturieren, Arbeit anbieten. Ich bin froh, dass wir die Quote der Beschäftigten um acht Prozentpunkte auf 55,3 Prozent haben steigern können.
Ich unterscheide mich aber sehr deutlich von Rot/ Grün. Resozialisierung heißt für mich nicht automatisch, möglichst viele möglichst früh wieder aus dem Strafvollzug zu entlassen.
Hinz&Kunzt: Es geht in der Diskussion um die Resozialisierung nicht darum, dass die Gefangenen früher entlassen werden, sondern wie sie entlassen werden. Ob sie sich auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereiten können. Die Vollzugslockerungen wurden drastisch zurückgefahren: Die Urlaubsgewährungen wurden um 61 Prozent gekürzt, der Ausgang um 56 Prozent und der Freigang um 48 Prozent.
Lüdemann: Es kann durchaus auch Gefangene geben, die sich von Anfang an für den offenen Vollzug eignen. Aber der Normalfall ist für mich der geschlossene Vollzug. Im Zweifel für die Sicherheit.
Hinz&Kunzt: Wenn es um die Sicherheit geht: Nur 26,8 Prozent der Gefangenen haben Straftaten gegen Leib und Leben verübt, aber im offenen Vollzug sind insgesamt nur 8,32 Prozent.
Lüdemann:Der geschlossene Vollzug ist nicht nur für Gewalttäter, Totschläger und Mörder die richtige Vollzugsform. Auch Drogenabhängige gehören beispielsweise sofort in den geschlossenen Vollzug, weil sie beim Freigang sofort Kontakt zu Dealern aufnehmen. Übrigens habe ich neulich mit einem Bundestagsabgeordneten der PDS-Linken gesprochen, der sich intensiv mit Wirtschaftskriminalität befasst, der meint, die Großen müsste man richtig hart bestrafen, die Kleinen müsste man laufen lassen.
Hinz&Kunzt: Von Laufen lassen habe ich nichts gesagt. Sie tun so, als sei der offene Vollzug ein Freispruch und der Betroffene könne draußen machen, was er wolle. Offener Vollzug heißt doch nur, dass er draußen einer Arbeit nachgehen kann und danach wieder ins Gefängnis muss.
Lüdemann:Aber ich sage ja ausdrücklich: Je mehr man sich der Haftentlassung nähert, um so mehr brauchen wir den offenen Vollzug zur Vorbereitung auf die Haftentlassung.
Hinz&Kunzt: Apropos Haftentlassung: Wir dachten, Sie würden die Regelung rückgängig machen, dass Gefangene sogar kurz vor ihrer Entlassung in Handschellen zur Wohnungsbesichtigung geführt werden.
Lüdemann:Es gab da nie eine Anordnung der Behördenleitung. Aber wenn der Anstaltsleiter sagt, bei dem Gefangenen besteht eine besondere Fluchtgefahr, dann entscheidet auch der Anstaltsleiter, dass der Gefangene mit Handschellen und Fußfesseln vorgeführt wird. Wenn der bei der Wohnungsbesichtigung wegläuft, bin ich sonst derjenige, der gefragt wird:„Herr Lüdemann, warum haben Sie das nicht verhindert, warum haben Sie dem nicht die Handschellen angelegt?“
Hinz&Kunzt: Aber das passiert doch ganz selten. Wie hoch ist der Prozentsatz?
Lüdemann:Je nach Vollzug 0,2 bis 0,6 Prozent.
Hinz&Kunzt: Dürfte der Anstaltsleiter denn auch anders entscheiden?
Lüdemann: Ja, aber diese Verantwortung würde ich an seiner Stelle nicht übernehmen wollen.
Hinz&Kunzt: Im Februar wollen Sie den Entwurf für ein Hamburger Strafvollzugsgesetz vorlegen. Was wird sich grundlegend ändern außer der Prämisse „Sicherheit geht vor Resozialisierung“?
Lüdemann:Der Regelvollzug wird der geschlossene Vollzug sein und nicht der offene. Und es wird geregelt, wann der Anstaltsleiter entscheiden darf, ob Fußfesseln oder Handfesseln angelegt werden.
Außerdem wird es Neuregelungen beim Urlaub geben. Ich halte die Wortwahl „Urlaub“ im Zusammenhang mit dem Strafvollzug für unpassend. Wie kann ich einem Insassen erklären, den ich in unser Hochsicherheitsgefängnis Billwerder bringe, dass er Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr hat? Das hört sich an wie zwei Wochen Malle oder so. Wir werden es künftig so halten: Wenn ein Insasse arbeitet, gibt es auch Tage, an denen er frei hat. Am Anfang der Haftzeit ist man an diesen Tagen grundsätzlich in der Anstalt. Wenn mit der Zeit klar wird, dass es keine Probleme gibt und dass der Insasse mitarbeitet, dann hat er unser Vertrauen. Wenn das alles stimmt, kann er die arbeitsfreien Tage auch außerhalb der Anstalt verbringen. Letztendlich ist da im Detail aber noch nicht alles klar.
Hinz&Kunzt: Können dann nur Gefangene arbeitsfreie Tage draußen verbringen, die im Vollzug Arbeit haben?
Lüdemann:Nein. Ausgenommen sind allerdings Gefangene, die nicht arbeitswillig sind. Klar ist aber auch: Jeder Insasse, der Urlaub verdient, soll diesen auch bekommen. Und diejenigen, die gut mitarbeiten, werden im Endeffekt sicher nicht schlechter dastehen als im Moment.
Hinz&Kunzt: Der Unterschied zur jetzigen Situation ist …
Lüdemann: Nicht die Insassen haben einen Anspruch, drei Wochen im Jahr entlassen zu werden und wir müssen begründen, warum das nicht geht, sondern die Insassen müssen Gründe dafür liefern, warum man ihnen erlauben sollte, freie Tage draußen zu verbringen. Außerdem sind wir im Moment gesetzlich gezwungen, allen Insassen das gesamte Angebot an Wiedereingliederungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das halte ich nicht für sinnvoll. Man sollte zwar die Gefangenen motivieren. Wenn sich aber einer verweigert und total dicht macht, dann will ich nicht verpflichtet sein, ihm gleichwohl irgendetwas aufzuzwingen. Denn jeder weiß, dass ich gegen den Willen eines Menschen keine Therapie durchführen kann.
Hinz&Kunzt: Apropos Therapie: Da habe ich genau anderes gehört, nämlich dass Insassen unbedingt psychologische Hilfe wollten, sie aber nicht bekommen haben.
Lüdemann: Ich hab zwar Therapie gesagt, das heißt ja nicht jedes Mal: eine Stunde auf der Couch liegen beim Psychologen. Ich hab nicht so viele Psychologen für die therapeutische Beratung.
Hinz&Kunzt: In einem Gefängnis in Siegburg wurde ein Insasse von seinen Mithäftlingen zu Tode gefoltert. Könnte so etwas in Hamburg auch passieren?
Lüdemann: Diese Frage habe ich mir natürlich auch gleich gestellt. Aber zum Glück ist das nicht vergleichbar, weil wir in Hamburg bei den Jugendlichen den Wohngruppenvollzug haben und sie nachts in Einzelhafträumen untergebracht sind. In der Untersuchungshaft und im offenen Vollzug haben wir aber zur Zeit noch die so genannte Saalbelegung. Aber wer im offenen Vollzug mit der Saalbelegung nicht einverstanden ist, muss das nur sagen, der kann jederzeit einen Einzelhaftraum haben …
Hinz&Kunzt: Was? Das ist ja was ganz Neues!
Lüdemann (lacht): … dann allerdings im geschlossenen Vollzug.