EU-Zuwanderer :
Deutschland darf Hartz-IV verweigern

Die Behörden dürfen Zuwanderern aus EU-Staaten Sozialleistungen verweigern, wenn sie nur dafür nach Deutschland gekommen sind. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings gilt das nicht für die Migranten, die hier einen Job suchen.

nobistor_christian
Ihn haben die Europarichter nicht gemeint: Der arbeitsuchende Christian aus Rumänien lebte im Frühjahr am Altonaer Nobistor.

Schon in Rumänien soll Frau D. nie gearbeitet haben. Auch seit sie 2010 mit ihrem Sohn nach Deutschland kam, hat sie angeblich keine Arbeit gesucht. Frau D. und ihr Sohn leben seit vier Jahren vom Kindergeld und von der Unterstützung ihrer Schwester. Mehr Unterstützung vom Staat bekommen sie nicht: Ihren Antrag auf Hartz IV hat das Leipziger Jobcenter abgelehnt.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass das Jobcenter der Frau die Grundsicherung verweigern durfte (Az: C-333/13). Es ist demnach keine europarrechtswidrige Diskriminierung, wenn sie kein Hartz IV erhält. Die EU-Staaten müssten die Möglichkeit haben, auf diese Weise Sozialleistungsmisbrauch zu verhindern, entschied der EuGH. Insbesondere Zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien wurde in der Vergangenheit häufig unterstellt, nur nach Deutschland zu kommen, um Hilfe vom Staat zu beantragen.

Dabei ist der Fall der Leipzigerin eine Ausnahme. Die Erfahrungen in Hamburg zeigen, dass die meisten Zuwanderer aus EU-Ländern hier arbeiten wollen. „Wir kennen fast niemanden, der nach Hamburg gekommen ist, nur um Sozialleistungen zu beantragen“, sagte Rüdiger Winter von der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Arbeit und Leben uns bereits in einem Interview im Mai. Auch bei unseren Recherchen am Nobistor, wo im Frühjahr obdachlose Familien aus Bulgarien und Rumänien für Aufsehen sorgten, hatten wir diesen Eindruck. Viele suchten Arbeit in Hamburg, fanden aber keine.

Immerhin finden immer mehr Bulgaren und Rumänen einen Job in Deutschland. Die Arbeitslosenquote unter ihnen ist von 11,4 Prozent im Januar auf 9,2 Prozent im August gesunken, berichtet das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Und das trotz steigender Zuwanderungszahlen aus den osteuropäischen Ländern: Für das Jahr 2014 rechnen die Arbeitsmarktforscher mit bis zu 130.000 Menschen, die aus diesen Ländern in die Bundesrepublik ziehen. Immer mehr von ihnen beziehen allerdings auch Hartz IV: Im Juli waren es 13,6 Prozent. „Auch diese Gruppen schrittweise in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist eine der großen Herausforderungen der Arbeitsmarktpolitik“, schreiben die Forscher.

Wer Arbeit sucht, könnte trotzdem Hartz-IV-Anspruch haben

Ob die Deutschen Behörden auch arbeitssuchenden Zuwanderern Sozialleistungen versagen dürfen, hat der Europäische Gerichtshof bislang nicht entschieden. Die Pressestelle des Gerichts bestätigte das Hinz&Kunzt: Für Arbeitssuchende aus dem europäischen Ausland könnten weitere europarechtliche Regeln gelten, die für dieses Urteil nicht berücksichtigt wurden. Vermutlich im Sommer 2015 wird der EuGH in einem anderen Fall entscheiden, ob ein deutsches Jobcenter hier lebenden Schweden Sozialleistungen verweigern durfte, die auf Arbeitssuche waren. Bislang ist dies in Deutschland üblich.

Kritik an der EuGH-Entscheidung kommt von der Diakonie. „Wir bedauern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sehr“, kommentiert Maria Loheide aus dem Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Es ist schade, dass der EuGH den Freizügigkeitsregelungen und dem Interesse der Mitgliedstaaten mehr Bedeutung beimisst als dem europarechtlichen Gleichbehandlungsanspruch, der auch bei Sozialleistungen gilt.“

Text: Benjamin Laufer
Foto: Mauricio Bustamante