Das Amtsgericht St. Georg spricht drei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma vom Vorwurf der schweren Körperverletzung gegen einen 74-Jährigen frei. Was im März 2013 im Hamburger Hauptbahnhof genau passierte, ist deswegen allerdings längst nicht geklärt.
Es ist ein bisschen so, als wäre S. zu spät zu seiner eigenen Party gekommen. Um ihn, das Opfer, sollte sich nach menschlichem Ermessen doch hier alles drehen. Was ist ihm geschehen? Und vielleicht sogar: Warum? Das aufzuklären, dazu kann der heute 75-Jährige aber selbst nicht sehr viel beitragen – und es macht den Eindruck als hätte er dazu auch nicht viel Lust.
Am ersten Verhandlungstag war das Opfer nicht erschienen.
Den Dresscode kennt er auch nicht. Als er gebeten wird, im Gerichtssaal seine Mütze abzunehmen, kommentiert S.: „Wie beim Kaiser“. Ein schlechter Start: Der Gastgeber, der vorsitzende Richter, findet das unpassend, mahnt Respekt vorm Gericht an. Er ist aber trotzdem erst mal froh, dass S. überhaupt da ist. „Wunderbar“, hatte er gerufen, als er ihn vor Raum 001 des Amtsgerichtes St. Georg gesehen hatte. Selbstverständlich ist das nicht: Zum ersten Verhandlungstag gegen die drei Männer, die S. misshandelt haben sollen, war das Opfer gar nicht aufgetaucht. Das mag daran liegen, dass es von der Verhandlung nichts mitgekriegt hat. S. hat offenbar mehrere Adressen und ein Postfach. Man einigt sich darauf, dass er in Dannenberg wohnt. Von dort haben ihn zumindest heute morgen Beamte der niedersächsischen Polizei abgeholt und ins Amtsgericht gebracht. „Da haben Sie Fahrgeld gespart“, kokettiert S.
Beliebt macht er sich nicht, unterbricht den Richter immer wieder. Er nutzt die Gelegenheit, darüber zu klagen, er wohne in einem „staatlich vergifteten Haus“. Das interessiert den Richter nicht. „Ist aber viel interessanter als der Kleinkram hier“, kontert S.
Dabei sind die Vorwürfe schwerwiegend. Zeugen, drei Frauen und ein Mann aus Hannover, die wegen eines Seminars in Hamburg waren, sagen, sie haben im März 2013 am Hamburger Hauptbahnhof beobachtet, wie mehrere dunkel gekleidete Männer S. am Boden festhielten. Zwei oder drei oder mehr Männer hätten auf ihm gekniet, ihn an den Haaren und am Bart gezogen. Darauf aufmerksam geworden seien sie durch Schmerzensschreie des Mannes am Boden, haben alle Zeugen gesagt. Das soll ganz schön lange gedauert haben, mindestens 15 Minuten. Eine Frau sagte aus, sie habe die Schreie die ganze Zeit gehört, von ihrer Ankunft im Bahnhof, bis sie in ihren Zug nach Hannover stieg. Unverhältnismäßig fanden alle vier Zeugen das Verhalten der Sicherheitsleute. Und so unpassend, dass eine von ihnen später sogar Anzeige erstattete.
Opfer S.: „Monatelang Schmerzen“
Die drei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, die jetzt deswegen auf der Anklagebank sitzen, erzählen die Geschichte so: S. hat auf dem Steg Mülleimer durchsucht und mit seinem Fahrrad dazu Passanten weggedrängelt. Darauf angesprochen reagierte er uneinsichtig und aggressiv. Er fuchtelte mit dem Finger vor dem Gesicht einer der Männer herum. Letztlich sahen sie sich gezwungen, den Mann zu Boden zu bringen und ihm Handschellen anzulegen. Sie riefen die Polizei, die die Situation klärte.
S. selbst hat auch Anzeige erstattet: eine Woche nach dem Vorfall. Warum so spät?, will der Richter wissen. An dem Tag selbst habe er Besorgungen zu machen gehabt, sagt S. Er sei zur Polizei gegangen, als ein paar Tage später die Schwellung am linken Arm immer noch da war. Den Arm habe ihn einer der Sicherheitsleute verdreht. Mit voller Absicht und Umsicht, meint S: „Der wusste genau, was er tut. Das macht der öfter.“ Die Verletzung sei schlimm gewesen: Mehrere Monate sei sein Arm oberhalb des Handgelenks geschwollen gewesen, bis heute habe er Schmerzen. Beim Arzt war er aber nicht. Zweimal fragt der Richter, warum nicht. Einmal sagt S., er habe keine Zeit gehabt. Später sagt er: „Ich wusste nicht, zu welchem Arzt.“
Welcher der Angeklagten ihm den Arm verdrehte, weiß S. nicht mehr.
Dass er minutenlang von mehreren Männern auf den Boden gedrückt wurde, das ist S. nicht so im Gedächtnis geblieben. Ja, irgendwann lag er auf dem Boden, sagt er, „das bleibt nicht aus bei so einem Gerangel“. Von einer „gemeinschaftlichen Körperverletzung“, die den Männern vorgeworfen wird, spricht S. auch nicht. Er sei von einem jüngeren Mann attackiert worden, andere hätten bloß zugesehen. Identifizieren kann er diesen Mann nicht. Unter den sechs Männern, die ihm im Saal gegenüber sitzen – es sind die drei Angeklagten und ihre Anwälte – soll S. den angeblichen Täter zeigen. „Das ist nach einem Jahr nicht so leicht.“ Der Richter findet: „Die sehen doch ganz unterschiedlich aus, da sind zum Beispiel Brillenträger darunter.“ – „Übrigens“, bemerkt S. „50 Prozent aller Brillenträger haben optisch falsche Gläser. Das weiß ich ganz sicher.“ Dass er, wie die Zeugen ausgesagt hatten, an Haaren und Bart gezogen worden sein soll, davon weiß er hingegen nichts: „Solche Angaben habe ich nicht gemacht.“
S. erzählt auch sonst manches anders als die anderen Prozessbeteiligten. Dass er in die Papierkörbe geschaut hat, das stimmt wohl. „Ich guck da gerne rein“, sagt er. Einmal habe er sogar ein Portemonnaie gefunden. Ohne Geld, aber mit Papieren. Der Geldbeutel gehört einer jungen Frau. Als S. das Fundstück persönlich zu ihr nach Hause in Ottensen brachte, habe sie sich sehr gefreut. Jedenfalls, dass er mit seinem Fahrrad andere Fahrgäste angefahren hat, „das ist nicht wahr“, sagt S. mit Nachdruck. „Das ist gelogen.“
Die Staatsanwältin: „Angeklagte sollten sich mäßigen.“
Er regt sich darüber auf, dass ihm Handschellen angelegt wurden. „Ich weiß gar nicht, warum. Und dann natürlich auch noch auf den Rücken. Dazu gab es keinen Grund.“ Außerdem: Die „Dinger“ seien von schlechter Machart. Die seien so gefertigt, dass sie an den Handgelenken einschneiden. Das wären ja wohl die selben „Dinger“, die auch die Polizei benutzt. Ob man da nicht mal ein anderes Fabrikat nehmen könnte?
Als der Richter mit ihm fertig ist, wird S. aus dem Gerichtssaal entlassen. Weder die Staatsanwältin noch die Vertreter der Angeklagten wollen von ihm noch etwas wissen.
Die Anklägerin hält ein kurzes Plädoyer, sie leitet es damit ein, dass sie S. durchaus „nicht unsympathisch“ finde: „Für mich ist er ein Original.“ Ihre Vorwürfe gegen die Sicherheitsmänner lässt sie fallen. Die Angeklagten haben sie bestritten, der genaue Sachverhalt lässt sich nicht aufklären, sagt die Staatsanwältin. Dass S. seit Monaten Schmerzen im Arm haben will, findet sie „übertrieben“. Aber sie ermahnt die Angeklagten: „Sie sollten sich mäßigen.“ Offenbar gibt es gegen die drei Männer eine Reihe weiterer Vorwürfen, laufende Verfahren, wenn auch keine Vorstrafen. Für den Freispruch ist die Staatsanwältin, weil die Verhältnisse unklar sind.
Den Anwälten der Angeklagten fällt dazu nicht viel ein. Sie sind auch für Freispruch, klar. Einer erwähnt ausdrücklich, dass er auf seine vorbereiteten, knackigen Sätze über den andauernden Stress, dem sein Mandant im Job ausgeliefert ist, verzichtet. Wozu die Mühe?
Freispruch „mit Bauchschmerzen“
Am Ende sind sich alle einig: Die Angeklagten gehören freigesprochen. „Zweifelsfrei“, finden deren Anwälte. „Mit Bauchschmerzen“, sagt die Staatsanwältin. „Ohne dass wir viel feststellen können“, urteilt der Richter schließlich im Namen des Volkes.
Und die Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten und der Zeugen? Die kann der Richter sich erklären: Die Zeugen, allesamt „Herrschaften aus der Versicherungsbranche“ entstammen schließlich einem ganz anderen sozialen Milieu und hatten ja zugegeben, vorher nie Vorfälle wie den verhandelten beobachtet zu haben. Insofern sei deren Einschätzung des Vorfalls natürlich eine ganz andere als die derjenigen, die „vor Ort die Drecksarbeit machen müssen“.
Text: Beatrice Blank
Foto: bildarchiv-hamburg.de