100.000 Menschen in Deutschland sind nicht krankenversichert. Damit sich das ändert, gibt es bis Ende 2013 einen „Beitragsschuldenerlass“. Doch bisher wurde die Regelung kaum in Anspruch genommen.
Wer nicht krankenversichert ist, sollte sich jetzt so schnell wie möglich versichern. Dazu fordern Wohlfahrtsverbände alle Unversicherten auf. Denn nur bis Ende des Jahres gilt: Wer in die Versicherung eintritt, bekommt seine Schulden bei der Versicherung erlassen und muss auch keine Beiträge nachzahlen. „Alle haben das Recht auf eine bezahlbare Krankenversicherung“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK. „Wir raten den Betroffenen dringend: Melden sie sich bei ihrer letzten Krankenversicherung.“
Mindestens 100.000 Menschen in Deutschland sind im Krankheitsfall nicht versorgt. Dabei gilt seit 2007 eine Versicherungspflicht. Das hat zur Folge, dass viele nicht nur handfeste, sondern auch theoretische Beitragsschulden bei den Krankenkassen haben. Denn wer nachträglich in die Versicherung eintritt, muss im Prinzip die Beträge für die vergangenen Jahre nachzahlen. Damit das kein Hindernis ist, sich überhaupt zu versichern, hat die Bundesregierung das sogenannte „Beitragsschuldengesetz“ erlassen. Das gilt für alle, die bisher nicht krankenversichert sind und sich in diesem Jahr noch bei ihrer letzten Versicherung melden. Wer bisher noch gar nicht versichert war, meldet sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl.
Ab 2014 gibt es keinen Schuldenerlass mehr
Nur wenige von den rund 100.000 Menschen ohne Versicherung haben sich bisher bei den Krankenkassen gemeldet. Der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK Deutschland und der Volkssolidarität Bundesverband schätzen, es seien nur wenige Tausend. Eine Nachfrage beim Verband der Ersatzkassen, dessen Mitglieder rund 25 Millionen Deutsche versichern, spricht für eine solche Schätzung. Nur 550 Fälle haben die Mitgliedskassen bisher gezählt.
Der Schuldenerlass gilt nur, wenn man sich bis zum 31. Dezember 2013 meldet. Alle, die danach in die Versicherung eintreten, haben lediglich noch die Chance, dass die nachzuzahlenden Beiträge reduziert werden.
Die Wohlfahrtsverbände fordern, dass die Regelung nicht zeitlich befristet sein darf. Ursprünglich sollte mit der zeitlichen Begrenzung erreicht werden, dass sich möglichst viele möglichst schnell versichern. Aber: „Die geringe Beteiligung hat gezeigt, dass die Befristung keine Anreizwirkung hat“, sagt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir brauchen deshalb eine Entfristung der Regelung, um das absurde Anhäufen von Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für allemal zu beenden.“
Text: Beatrice Blank
Foto: Chris Beck/pixelio.de