Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange hat beim Hamburger Verwaltungsgericht Klage gegen die Kontrollen und erkennungsdienstliche Behandlung der afrikanischen Flüchtlinge eingereicht. Sie hält das Vorgehen für rechtswidrig. Die Polizei hat die Kontrollen inzwischen eingestellt.
Die Polizei hat die Kontrollen der afrikanischen Flüchtlinge gestoppt, heißt es aus der Pressestelle der Polizei. Das Vorgehen der Polizei in den vergangenen zwei Wochen beschäftigt inzwischen die Gerichte. Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange hat beim Hamburger Verwaltungsgericht Klage im Namen eines Flüchtlings eingereicht. Für die Kontrolle, die erkennungsdienstliche Behandlung und den stundenlangen Freiheitsentzug ihres Mandanten hätte kein Anlass bestanden.
Seit Beginn der Maßnahmen seien bereits 60 Personen kontrolliert worden, heißt es aus der Innenbehörde. Solche Kontrollen sind allerdings nur erlaubt, wenn dafür ein Grund vorliegt, so Ganten-Lange im Gespräch mit Hinz&Kunzt. „Mein Mandant wartete an einer roten Ampel als die Polizei ihn ansprach.“ Er sei im Besitz italienischer Ausweispapiere und eines italienischen Reisepasses. „Zweifel an seiner Identität bestanden nicht “, sagt sie. Trotzdem brachte die Polizei den Afrikaner auf die Wache. „Man hat ihn kontrolliert, weil er schwarz ist.“
„Dass jetzt ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Kontrollen überprüft, ist in einem Rechtsstaat völlig in Ordnung“, so Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Die Menschen werden nicht aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert, sondern wegen eines Straftatverdachts, nämlich des illegalen Aufenthalts.“
Dem widerspricht Anwältin Ganten-Lange. „Inzwischen gibt es die europäische Datenbank Eurodac zur Speicherung von Fingerabdrücken“, erläutert Ganten-Lange. „In der sind auch alle Flüchtlinge erfasst, die in Italien einen Aufenthaltsstatus haben.“ Es wäre der Polizei also ein Leichtes gewesen, die Daten zu überprüfen. „Stattdessen wurde die betroffenen Flüchtlinge ohne richterlichen Beschluss bis zu 24 Stunden auf der Wache festgehalten.“
Ihren Mandanten hätte die Polizei nicht zur nächstgelegen Wache gefahren, so Ganten-Lange. Stattdessen wurde der Mann nach St. Georg gebracht. „Dort wartete bereits ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde.“ Auf der Wache wurde der Flüchtling anschließend erkennungsdienstlich behandelt, obwohl er sich ausweisen konnte und anwesende Anwälte Widerspruch gegen das Vorgehen eingelegt hatten. Der durch die Anwälte eingelegte Widerspruch hätte aufschiebende Wirkung nach sich ziehen müssen.
Stattdessen hätte die Ausländerbehörde mündlich einen Sofortvollzug angeordnet. Dieser Sofortvollzug hätte allerdings schriftlich erfolgen müssen, führt die Rechtsanwältin aus. Dies sei erst nachträglich geschehen. Nach Ansicht von Ganten-Lange ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens nicht gegeben. Mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage will Ganten-Lange nun im Nachhinein das Vorgehen der Polizei überprüfen lassen. „Die Klagen haben eine Diskussion in der Stadt um die Kontrollen ausgelöst“, so Ganten-Lange. Seit dem die Klagen anhängig sind, wurden keine Kontrollen mehr durchgeführt. Georg Krüger, Referent in der Innenbehörde, dazu: „Wir nehmen Rücksicht auf die laufenden Gespräche und Verhandlungen.“
Text: Jonas Füllner
Foto: Christian Charisius/picture-alliance