Das Amtsgericht St. Georg hat einen Sicherheitsdienstmitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er auf einen am Boden fixierten Obdachlosen eingetreten hatte. Der Übergriff ereignete sich vor dem Winternotprogramm in der Spaldingstraße.
Der Tritt gegen einen am Boden fixierten Obdachlosen kostet den ehemaligen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma 1800 Euro Strafe. Das Amtsgericht St. Georg sprach den 29-jährigen K. am Dienstag der Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zur Zahlung von 90 Tagessätzen an die Staatskasse. „Ich halte das für ein mildes Urteil, das der Sache gerecht wird“, sagte Richter Rieckhoff bei der Urteilsverkündung. „Beim Geschädigten sind die Folgen ja glücklicher Weise nicht so gravierend.“
Was war passiert? Am 23. Januar 2013 kam es vor dem Winternotprogramm in der Spaldingstraße zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen dem Sicherheitspersonal und einem Obdachlosen. Am Ende fixierten zwei Securitys den Mann auf dem Boden, K. trat auf den dann Wehrlosen ein. Soweit konnte die Gerichtsverhandlung das Geschehen rekonstruieren. Über den genauen Ablauf gingen die Aussagen in der Verhandlung auseinander. Ein Nachbar, der den Vorfall beobachtet hatte, berichtete von einem Tritt „mit Anlauf, als ob sein Kopf ein Fußball wäre.“
K. verteidigte sich: Er habe nicht gegen den Kopf, sondern gegen den Arm des Mannes getreten. K. sagte, er sei davon ausgegangen, dass dieser ein Messer in der Hand gehalten habe. Die mutmaßliche Waffe war allerdings keine: Später stellte sich heraus, dass der Obdachlose den Dienstausweis eines Securitymitarbeiters abgerissen und in der Hand gehalten hatte. Richter Rieckhoff konnte K. damit nicht überzeugen: „Das haben Sie sich hinterher ausgedacht!“, sagte er in seiner Urteilsbegründung. „Ich nehme Ihnen das einfach nicht ab.“ Für wahrscheinlicher hielt der Richter die Schilderung eines anderen beteiligten Sicherheitsdienstmitarbeiters: K. sei in Rage gewesen, weil das Opfer seine Mutter beleidigt habe.
Zuvor soll der Mann sich „sehr aggressiv“ mit anderen Obdachlosen in der Notunterkunft gestritten haben, sagten mehrere Sicherheitsdienstmitarbeiter vor Gericht aus. Deswegen hätten sie ihn für zwei Stunden des Hauses verwiesen. „Er sollte sich erst mal beruhigen“, so einer der Zeugen. Das Opfer war bei der Verhandlung nicht zugegen, sagte aber in seiner polizeilichen Vernehmung: „Ich sah keinen Grund, das Haus zu verlassen. Ich habe gesagt, dass ich nichts gemacht habe und bleiben werde.“
Keine Rechtsmittel
K. sagte nach der Urteilsverkündung, er wolle keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Reue zeigte er aber bis zum Schluss nicht: „In meinen Augen habe ich richtig gehandelt“, sagte er. „Ich habe noch nie etwas Schlechtes getan.“ Nach dem Übergriff sei er nur noch kurz im Winternotprogramm eingesetzt worden. Auch im kommenden Winter werden andere dort für Sicherheit sorgen: K. arbeitet inzwischen als Taxifahrer.
Text und Foto: Benjamin Laufer