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Hinz&Kunzt-Forderungen zur Bundestagswahl – und was die Hamburger Spitzenkandidaten der fünf aussichtsreichsten Parteien dazu sagen

(aus Hinz&Kunzt 151/September 2005)

Brauchen Arbeitslose mehr Druck oder mehr Unterstützung? Was ist von Ein-Euro-Jobs zu halten? Und müssen mehr Sozialwohnungen gebaut werden? Hinz&Kunzt hat anlässlich der Bundestagswahl die Hamburger Spitzenkandidaten der fünf aussichtsreichsten Parteien gebeten, Position zu den folgenden politischen Forderungen zu beziehen.

Tariflohn statt Ein-Euro-Job!

Wer arbeitet, soll davon auch leben können. Bei den Ein-Euro-Jobbern ist das anders: Sie erhalten eine „Aufwandsentschädigung“ von einem Euro pro Stunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Das muss nicht so sein. Berechnungen zeigen, dass ein nach Tarif bezahlter, öffentlich geförderter Arbeitsplatz den Staat genauso viel kostet wie eine Arbeitsgelegenheit. Deshalb: Tariflohn statt Ein-Euro-Job! Setzen Sie sich dafür ein?

Dirk Fischer, CDU: Ein Hinzuverdienst zu staatlicher Hilfe kann und darf nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ersetzen. Vorrangiges Ziel muss es sein, Menschen in Vollzeitarbeit zu einem fairen Lohn zu bringen. Ein Mittel hierzu kann die Eingliederung in ein Niedriglohn-Beschäftigungsverhältnis sein, bei dem der Staat eine Subventionierung bis auf ein Niveau vornimmt, das dem Beschäftigten eine Existenz sichert und dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, zu einem niedrigen Lohn Beschäftigung neu zu schaffen.

Burkhardt Müller-Sönksen, FDP:
Die FDP setzt sich für die Schaffung eines „Billiglohnsektors“ ein. Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation müssen trotzdem am Arbeitsleben teilnehmen können. Ein Arbeitsplatz ist die wichtigste soziale Komponente in unserem Gemeinwesen.

Ortwin Runde, SPD: Wer arbeitet, soll davon auch leben können. Für Arbeitssuchende gilt es die Übergänge zu gestalten. Wir haben die Hinzuverdienstmöglichkeiten erheblich verbessert, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu geben. Und Ein-Euro-Jobs sind für bestimmte Personen als Schritt zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durchaus geeignet. Sie dürfen aber keinesfalls das einzige Instrument und Angebot sein.

Krista Sager, Bündnis 90/Die Grünen: Für uns haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsmöglichkeiten den Vorrang vor Ein-Euro-Jobs. Gemeinnützige Arbeitsmöglichkeiten sollten zurückhaltender geschaffen werden, als dies der Fall ist, wobei die Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „Gemeinnützigkeit“ beachtet werden müssen. Auch in Hamburg wird bisher zu einseitig auf die Mehrarbeitsgelegenheiten gesetzt und dabei werden andere Instrumente der Arbeitsförderung vernachlässigt.

Norman Paech, Die Linke. Wir fordern einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von bis zu 1400 Euro pro Monat, die Rücknahme von Hartz IV und den Aufbau eines öffentlichen Beschäftigungssektors und ein Investitionsprogramm in wichtigen Bereichen der Gesellschaft: Kultur, Bildung, Umwelt, Soziales. Niemand darf unter Tarif beschäftigt werden. Statt Hartz IV existenzsichernde und versicherungspflichtige Arbeitsplätze – das alles ist auch mit einer anderen Steuerpolitik machbar.

Fördern statt Überfordern!

Erwerbsfähige Hilfeempfänger müssen sich laut Gesetz selbst um Arbeit bemühen. Doch viele der Betroffenen finden auf dem engen Arbeitsmarkt keinen Job. Andere schaffen es nicht allein, oder sie können die Anforderungen der Ämter („10 Bewerbungen pro Woche“) nicht erfüllen. Ergebnis: Bedürftigen wird die Hilfe wegen angeblich fehlender Mitwirkung gestrichen, viele fallen aus dem sozialen System. Deshalb die Forderung: Die Hilfe darf nur dann gekürzt oder gestrichen werden, wenn der Betroffene die Kooperation verweigert, obwohl er zum Beispiel bei den Bewerbungen fachgerecht unterstützt wurde. Werden Sie sich dafür einsetzen?

Fischer, CDU: Wer sich selbst helfen kann, soll dies auch tun und nicht staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Erst wenn Hilfeempfänger eine zumutbare Arbeit verweigern oder bei der Suche nach Arbeit nicht ausreichend mitwirken, wird die staatliche Unterstützung stufenweise gekürzt. Die Zumutbarkeit muss für den Hilfebedürftigen das entscheidende Kriterium sein. Auch wir werden uns dafür einsetzen, dass unzumutbare Forderungen in keinem Fall zum Leistungsentzug führen. Insgesamt sollte man allerdings nicht vergessen, dass der Staat auch einen Anspruch auf eine wie auch immer geartete Bemühung des Hilfeempfängers hat.

Müller-Sönksen, FDP: Ja. Nicht nur erwerbsfähige Hilfeempfänger suchen zurzeit vergeblich ein Beschäftigungsverhältnis. Die Unterstützung der Arbeitssuchenden muss zur wichtigsten Aufgabe der Arbeitsagenturen werden. Die Effizienz der Arbeitsvermittlung wird nur durch eine strukturelle Reform der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgen können. Hierzu hat die FDP die notwendigen Vorschläge unterbreitet.

Runde, SPD: Ja. Wesentlicher Bestandteil der Arbeitsmarktreform ist die Verbesserung der Betreuung von Arbeitssuchenden. Statt um 800 soll sich jetzt ein Sachbearbeiter um 150 Arbeitssuchende kümmern. Damit soll eine individuelle Förderung ermöglicht werden, die die Lebenssituation und die beruflichen Fähigkeiten eines Arbeitsuchenden berücksichtigt. Für diese Hilfestellung stehen den Job-Centern verschiedene Instrumente zur Verfügung; vom Bewerbungstraining bis zur Übernahme von Bewerbungskosten. Ich gehe davon aus, dass die Hilfe schon jetzt nur dann gekürzt oder gestrichen wird, wenn die Kooperation auch tatsächlich verweigert wurde.

Dirk Fischer, CDU: Die Misere am Arbeitsmarkt darf nicht auf die Arbeitssuchenden abgewälzt werden. Pauschale Forderungen wie 10 Bewerbungen pro Woche halten wir für falsch. Gangbare Wege zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt müssen stattdessen in einer Eingliederungsvereinbarung abgemacht werden. Dafür ist individuelle Beratung durch Fallmanager nötig, die qualifiziert sein müssen und Zeit für den Einzelfall brauchen. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden und die Qualität der Beratung zu verbessern, setzt sich die Hamburger GAL schon lange für eine unabhängige Hartz-IV-Ombudsstelle ein.

Paech, Die Linke.Hilfe zum Lebensunterhalt muss ausschließlich diesem dienen. Sie darf in gar keinem Fall, auch nicht als repressives sozialpädagogisches Mittel, gekürzt oder gestrichen werden.

Hausbesuch statt Räumung!

Rund 2700 Wohnungen werden jedes Jahr allein in Hamburg zwangsgeräumt, meist weil die Mieter ihre Miete nicht mehr zahlen können. Zwar gibt es hier wie in manchen Städten Fachstellen zur Wohnungssicherung, doch sind diese personell unterbesetzt. Modellprojekte dagegen zeigen, dass konsequente aufsuchende Sozialarbeit hilft und für Vermieter und Gemeinden auf Dauer billiger ist. Deshalb fordern wir, dass erst geräumt werden darf, wenn der Mieter die ihm angebotene Kooperation verweigert. Werden Sie sich auch dafür einsetzen?

Fischer, CDU: Im Juli 2005 haben in allen Hamburger Bezirken die „Fachstellen für Wohnungsnotfälle“ ihre Arbeit aufgenommen. Zu ihren Aufgaben gehört es, bestehende, aber z.B. durch Mietrückstände gefährdete Wohnverhältnisse zu sichern, Wohnraum zu vermitteln und – wenn unumgänglich – die Unterbringung in Wohnunterkünften zu organisieren. In Fällen, in denen die Mitarbeiter der Fachstelle erfahren, dass Menschen von Wohnungslosigkeit akut bedroht sind und selbst nicht aktiv werden, suchen sie die betroffenen Menschen zu Hause auf.

Müller-Sönksen, FDP:Die Interessen der Mieter und der Vermieter müssen beidseitig berücksichtigt werden. Eine Zwangsräumung ist für beide Seiten immer unangenehm. Daher ist die Unterstützung durch Sozialarbeiter sicher eine sinnvolle Maßnahme.

Runde, SPD: Ja. Niemand soll seine Wohnung verlieren müssen. Wohnungssicherung ist eine sehr wichtige öffentliche Aufgabe. Wer Unterstützung braucht, soll sie im notwendigen Umfang bekommen. Dabei kommt es auch auf die Bereitschaft des in Not geratenden Mieters an, sich helfen zu lassen. Ohne ihn geht es nicht. Diese Ansätze müssen weiter entwickelt werden, gerade um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dabei ist klar: Soziale Dienste können nur dann präventiv tätig werden, wenn sie fachlich und personell dazu in der Lage sind.

Sager, Die Grünen: Ja. Grundsätzlich muss die Sicherung bestehender Mietverhältnisse im Vordergrund stehen. Dies ist auch ein Schwerpunkt bei der Neustrukturierung der Wohnungslosenhilfe in Hamburg. Wichtig ist, dass die angesprochenen bezirklichen Fachstellen frühzeitig von Problemen erfahren und personell in der Lage sind, alle Fälle zu bearbeiten. Dazu ist eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Stellen, den sozialen Kontaktstellen und den Wohnungsunternehmen notwendig.

Paech, Die Linke.Das Recht auf eine Wohnung ist ein Menschenrecht. Zahlungsunfähigkeit liegt in aller Regel nicht im Wollen der Mieter, sondern in sozialen Verhältnissen, die sich dramatisch verschlechtern. Deswegen tritt DIE LINKE. für ein Verfassungsrecht auf Wohnen und für ein existenzsicherndes Grundeinkommen von bis zu 1400 Euro ein. Für in Not geratene MieterInnen muss jede denkbare Hilfe vorher angeboten werden. Selbst bei vermutlich unkooperativen Verhalten muss sicher gestellt sein, dass kein Mensch obdachlos wird.

Mehr Sozialwohnungen!

Anfang der 80er-Jahre gab es in Hamburg mehr als 300.000 Sozialwohnungen, heute sind es halb so viele. Der Trend gilt bundesweit, seitdem Bund, Länder und Städte den Bau von gefördertem Wohnraum zurückfahren. Die Folge: In den Ballungsgebieten haben Menschen mit geringem Einkommen immer mehr Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Deshalb muss der soziale Wohnungsbau deutlich gefördert werden!

Fischer, CDU: Eine der Kernaufgaben der Wohnungspolitik ist für uns die Erleichterung des Wohnungszugangs für anerkannte Dringlichkeitsfälle und für Mieter mit Marktzugangsproblemen. In Hamburg steht prinzipiell ausreichend preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung. Um Engpässe auch in Zukunft zu vermeiden, haben wir ein Wohnungsbauprogramm aufgelegt, bei dem 3000 geförderte Wohnungen entstehen sollen und weitere 2250 modernisiert werden.

Müller-Sönksen, FDP:Die Schaffung von Sozialwohnungen wäre hier die nur zweitbeste Lösung. Mit dem Steuerkonzept der FDP verbleibt dem Bürger mehr Netto in der Tasche. Geld, über das der Bürger selbst verfügen und damit auch für angemessenen Wohnraum nutzen kann.

Runde, SPD: Ja. Durch das Bereitstellen erschwinglichen Wohnraums profitieren nicht nur die Mieter von Sozialwohnungen, sondern auch alle anderen Mieter, weil das Angebot günstiger Wohnungen die Mieten insgesamt stabilisiert. Die politische Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung liegt maßgeblich bei den Ländern. Dazu gehört auch, ob öffentliche Wohnungsbaugesellschaften privatisiert werden sollen. Hier würde ein Instrument aus der Hand gegeben werden, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und neu zu schaffen.

Sager, Die Grünen: Ja. Preiswerter und fa-miliengerechter Wohnraum ist in einzelnen Großstädten und Metropolenregionen weiterhin knapp. 2004 hatte das Gesamtprogramm der sozialen Wohnraumförderung ein Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro, davon waren 110 Mio. Euro Bundesmittel. In diesem Jahr wurde der Bundesanteil auf 220 Mio. verdoppelt. Dieses Fördervolumen ist ausreichend. Entscheidend ist, dass die Länder – also auch Hamburg – ihren Anteil an der sozialen Wohnraumförderung leisten.

Paech, Die Linke.Selbstverständlich! Trotz der schwierigen Finanzlage muss Geld in die Hand genommen werden, um mehr Sozialwohnungen zu bauen, denn die Lage am Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu. Als Gegenfinanzierung fordere ich und die

DIE LINKE. den Verzicht auf teure Prestigeprojekte und unnötig kostspielige Verkehrs-projekte, z.B. Messeerweiterung, Hotel im Wasserturm oder U-Bahn in die Hafen-City.

Konto für jedermann!

Laut einer Selbstverpflichtung der Banken hat jedermann das Recht auf ein Guthabenkonto. Aber rund einer halben Million Menschen in Deutschland wird eine Bankverbindung verweigert, meist weil sie Schulden haben. Mehrfach forderte der Bundestag die Banken auf, ihre Selbstverpflichtung umzusetzen – ohne Erfolg. Deshalb: Das Recht auf ein eigenes Guthaben-Konto muss von den Banken eingefordert werden, notfalls per Gesetz. Unterstützen Sie diese Forderung?

Fischer, CDU: Unbestreitbar ist die Aussage, dass ein Girokonto heute nahezu unverzichtbar ist, um am öffentlichen Leben teilzunehmen. Der marktwirtschaftliche Grundsatz der Kontrahierungsfreiheit (Vertragsfreiheit, Red.) darf jedoch aus unserer Sicht bei der Umsetzung der Forderung „Konto für alle“ nicht angetastet werden. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass die Banken ihre freiwillige Selbstverpflichtung tatsächlich einhalten.

Müller-Sönksen, FDP: Nein. Einen gesetzlichen Anspruch lehnt die FDP ab. Den Banken muss man regelmäßig ihre Selbstverpflichtung in Erinnerung rufen. Insbesondere die Banken des öffentlichen Sektors müssen hier an ihre soziale Verantwortung erinnert werden.

Runde, SPD: Ja. Ein Girokonto auf Guthabenbasis (also ohne Dispo) muss von den Banken eingefordert werden können. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie groß das Problem ist. Rot-Grün hat von den Banken überprüfbare Zahlen gefordert. Bis diese vorliegen, sollen kostenlos nutzbare Schiedsstellen, die von den Banken einzurichten sind, Streitfälle bearbeiten. Wenn dann doch eine gesetzliche Regelung erforderlich ist, wird die SPD handeln.

Sager, Die Grünen:Der Ausschluss von Menschen aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr ist diskriminierend. Der zweite Bericht der Bundesregierung zum Girokonto für jedermann zeigt zwar, dass sich die Situation gebessert hat. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Einzelfällen, die weiterhin kein Girokonto bekommen. Mit der Schaffung einer Beschwerdestelle wird versucht, Abhilfe zu schaffen. Eine gesetzliche Regelung sollte erst in Erwägung gezogen werden, wenn sich herausstellt, dass keine Verbesserungen erzielt wurden.

Paech, Die Linke.Nach Angaben des hessischen Verbraucherschutzministeriums verfügen sogar 1,5 Millionen Erwachsene über kein Konto. Für diese Menschen ist es fast unmöglich, Wohnung und/oder Arbeitsplatz zu finden, weil Vermieter, Arbeitgeber etc. darauf ausgesprochen misstrauisch reagieren. Auch die finanziellen Folgen sind erheblich, weil Banken für Bareinzahlungen erhebliche Gebühren verlangen. Eine gesetzliche Regelung ist geboten, da die Mehrzahl der Banken ihrer Selbstverpflichtung nicht nachkommen wollen.

Resozialisierung ist der beste Opferschutz!

Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung des Gefangenen und seine Vorbereitung auf ein straffreies Leben. Derzeit werden allerdings Therapie, Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten eingeschränkt. Häufig werden Gefangene ohne Perspektive in die Obdachlosigkeit entlassen. Werden Sie sich für das bestehende Strafvollzugsgesetz mit dem Vorrang der Resozialisierung einsetzen?

Fischer, CDU: Die Resozialisierung von Straftätern ist zweifellos ein herausragendes Ziel des Strafvollzuges. Das soll auch so bleiben. Dass es jedoch grundsätzlich höher zu bewerten sein soll als der Schutz der Bevölkerung, ist aus unserer Sicht fragwürdig. Hierbei geht es eben nicht darum, Resozialisierungsmaßnahmen gegenüber dem Opferschutz auszuspielen (oder umgekehrt).

Müller-Sönksen, FDP: Ja. Die Resozialisierung ist eine notwendige Maßnahme um die Wiederholung von Straftaten zu verhindern, aber kein Garant. Sie ist allerdings nicht der beste „Opferschutz“, da nur zukünftige Straftaten verhindert werden. Mindestens genauso wichtig ist eine Verbesserung des Opferschutzes der bereits geschädigten Opfer.

Runde, SPD: Ja. Resozialisierung heißt ja: Der Gefangene soll wieder fähig werden, nach dem Ende des Strafvollzugs ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Wichtig ist mir auch das Anliegen, dass Opfer von Straftaten ausreichende Unterstützung erhalten, um wieder ein angstfreies Leben führen zu können. Da genügt die wichtige Resozialisierung des Straftäters allein nicht.

Sager, Die Grünen: Ja. Oberstes Ziel des Strafvollzugs muss die Resozialisierung sein. Haftlockerungen und die Ermöglichung von sozialen Kontakten, schulische und berufliche Qualifizierung sowie eine gute Gesundheitsversorgung sind wichtige Bedingungen für eine funktionierende Wiedereingliederung und somit ein Beitrag zum aktiven Opferschutz.

Paech, Die Linke.: Strafe darf nicht Rache, sondern muss Sühne und Eingliederung in die Gesellschaft sein. Die Bestraften und die Gesellschaft müssen wieder mit einander klar kommen. Viele Straftaten haben ja durchaus soziale Hintergründe. Die Zeit des Freiheitsentzuges muss von Staat und Verurteilten so genutzt werden, dass eine Perspektive ohne Strafvergehen entsteht. Resozialisierung hat immer Vorrang vor allen anderen Strafzielen.