Im September ist Bundestagswahl. Hinz&Künztler Gerhard findet: Auch Obdachlose sollen ihr Wahlrecht nutzen und hingehen. Und er erklärt, wie einfach es ist, sich auch ohne festen Wohnsitz in die Wählerliste eintragen zu lassen.
Ihre Unterlagen für die Bundestagswahl bekommen die meisten Hamburger per Post frei Haus. Aber auch, wer nicht in einem Haus oder in einer Wohnung lebt, darf und soll wählen. Denn wenn am 22. September Bundestagswahl ist, zählt jede Stimme. „Auch Ihre Stimme ist gefragt“, wendet sich die Stadt ausdrücklich an Obdachlose – und will es ihnen möglichst leicht machen, von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen, auch ohne festen Wohnsitz.
Hinz&Künztler Gerhard ist seit mehr als 15 Jahren obdachlos. „Ich bin immer wählen gegangen“, sagt der 65-Jährige. Hat jemand, der auf der Straße lebt, nicht andere Sorgen? Im Gegenteil, sagt Gerhard: „Die politischen Rahmenbedingungen sind wichtig. Dass das Zusammenleben funktioniert und dass alle gut versorgt sind.“ Dass die Bedingungen für alle stimmen, daran will er sich unbedingt beteiligen – in diesem Jahr zur Bundestagswahl und gleichzeitig der Hamburger Abstimmung zum Rückkauf der Energienetze.
Den Weg zur Wahldienststelle und das Verfahren kennt Gerhard aus dem Effeff. „Ich gehe zu denen ins Büro und sage, dass ich wählen möchte. Ich muss nur meinen Personalausweise mitbringen. Dann bekomme ich einen Antrag – eine Seite, die ich ausfülle. Die Mitarbeiter helfen einem auch dabei, die sind ganz nett.“ Dann erhält Gerhard seine Unterlagen, um am 22. September zu wählen – oder kann direkt in der Wahldienststelle seine Kreuze machen. Ab 12. August liegen dort alle Unterlagen bereit.
„Geht wählen!“, appelliert Gerhard an alle Obdachlosen. „Wie, die auf der Straße leben, haben vielleicht nicht viel. Aber wir haben die Freiheit zu wählen. Und die sollten wir zu schätzen wissen und auch nutzen.“
Text und Foto: BEB
Für Einrichtungen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe: Gerhards Erklärung als Plakat zum Download– zum Aufhängen oder als Flyer.
Mitmachen kann, wer grundsätzlich wahlberechtigt ist und sich seit mindestens drei Monaten in Hamburg aufhält. Hierzu muss er sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die entsprechende Anträge gibt es nicht nur bei den Wahldienststellen in den Bezirken, sondern auch in vielen sozialen Einrichtungen. Wer das ausgefüllte Formular in einer Wahldienststelle abgibt, erhält seine Wahlkarte oder kann ab 12. August direkt seine Stimme abgeben. Anträge müssen bis spätestens 1. September eingegangen sein und gelten auch für die Abstimmung über den Rückkauf der Energienetze, die mit der Bundestagswahl stattfindet.
Die Hamburger Wahldienststellen in den Bezirken:
Mitte: Klosterwall 4, Block B
Billstedt: Öjendorfer Weg 9
Altona: Platz der Republik 1
Osdorf: Bornheide 47 a
Eimsbüttel: Grindelberg 62-66
Lokstedt: Garstedter Weg 13
Stellingen: Basselweg 73
Nord: Kümmellstraße 7
Wandsbek: Am Alten Posthaus 1
Bramfeld: Herthastraße 20
Alstertal: Wentzelplatz 7
Rahlstedt: Rahlstedter Straße 151
Bergedorf: Wentorfer Straße 38
Harburg: Harburger Rathausforum 1
Süderelbe: Neugrabener Markt 5
Öffnungszeiten: Alle Wahldienststellen ab 12. August Mo bis Do, 8 – 16 Uhr und Fr 8 – 14 Uhr und am Wahlsonntag, 22.9., ab 8 Uhr geöffnet.