Freiheitsfonds :
73 Menschen aus dem Gefängnis freigekauft 

Aus der Justizvollzugsanstalt Billwerder kaufte der Freiheitsfonds am 5. November vier Gefangene frei, die wegen Schwarzfahrens eine Ersatzfreiheitsstrafe absaßen. Foto: Lukas Gilbert

Bundesweit wurden gestern 73 Menschen aus dem Gefängnis entlassen, die wegen Fahrens ohne Ticket einsaßen. Die Initiative „Freiheitsfonds“ hat sie freigekauft.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Für den 5. Dezember hat die Initiative „Freiheitsfonds“ erneut einen sogenannten Freedom Day ausgerufen, an dem mithilfe von Spenden Gefangene freigekauft werden. Dieses Mal konnten bundesweit 73 Menschen vorzeitig das Gefängnis verlassen. Zum Hintergrund: Wer in Deutschland in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird, begeht eine Straftat und muss eine Geldstrafe zahlen. Grundlage dafür ist Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, „Erschleichen von Leistungen“. Wer die Strafe nicht zahlen kann, landet oft im Gefängnis.

In Hamburg kaufte die Initiative jetzt vier Menschen frei. Mit dem Freikauf will der Freiheitsfonds ein öffentlichkeitswirksames Zeichen in Richtung Politik setzen, damit Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert und Ersatzfreiheitsstrafen abgeschafft werden. Das Gefängnis ändere schließlich nichts daran, dass arme Menschen zu wenig Geld für ein Ticket hätten. Vor allem arme, oft obdachlose Menschen müssten deshalb Ersatzfreiheitsstrafen absitzen.  

Die Initiative verweist zudem auf einen volkswirtschaftlichen Aspekt: Insgesamt habe man für das Freikaufen von Gefangenen bisher 793.000 Euro ausgegeben und damit 166 Jahre Haft gestrichen. Da ein Tag in Haft den Steuerzahlenden im Schnitt rund 200 Euro koste, habe man dem Staat durch das Freikaufen inzwischen 12,9 Millionen Euro Kosten gespart.  

Vor zwei Wochen hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, dass Schwarzfahren künftig keine Straftat mehr sein soll, sondern zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden soll – so wie etwa das Falschparken. Das Grundproblem würde das allerdings nicht lösen, so der Freiheitsfonds: Die dann verhängten Bußgelder könnten weiterhin zu Haftstrafen führen. 

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Studium der Germanistik und Sozialwissenschaft an der Universität Hamburg. Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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