Vertragsstrafen in Höhe von mehr als 52.000 Euro haben Hamburger Verkehrsbetriebe im ersten Halbjahr für das Betteln in U- und S-Bahnen verhängt – deutlich mehr als zuvor.
Die Hamburger Hoch- und S-Bahn machen ordentlich Kasse mit Vertragsstrafen, die sie Menschen auferlegen, die in ihren U- und S-Bahnen betteln. Insgesamt belaufen sich die Strafen im ersten Halbjahr 2024 auf mehr als 52.000 Euro, wie eine Anfrage der Linksfraktion ergeben hat. 1319 Mal wurde ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erhoben – ein Zuwachs um 57 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Vor allem in der S-Bahn wurden deutlich mehr bettelnde Menschen zur Kasse gebeten als zuvor.
Dabei haben sich nicht mehr Fahrgäste über Belästigung in den Bahnen beschwert. Bis Ende Mai gingen in diesem Jahr 190 Beschwerden bei Hoch- und S-Bahn ein – nur fünf mehr als im ersten Halbjahr 2023. Dennoch weisen die Verkehrsunternehmen seit Mai offensiv mit Durchsagen und im Fahrgastfernsehen auf das Bettelverbot hin. Das Vorgehen soll laut Senatsantwort auf die Linken-Anfrage dem Ziel dienen, „dass sich alle Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr sicher fühlen und ein wohlwollendes Miteinander herrscht“.
Linken-Politikerin Olga Fritzsche überzeugt das nicht. „Betteln ist Ausdruck einer extremen Notlage“, kommentiert sie die Senatsantwort auf ihre Anfrage. „Die Menschen tun dies in der Regel, weil sie darauf angewiesen sind und keine anderen Einkünfte haben. Wer hier mit Bußgeldern vorgeht, nimmt das Geld wirklich von den Falschen.“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte gegenüber Hinz&Kunzt zudem bezweifelt, ob Verkehrsunternehmen Betteln in Zügen überhaupt verbieten dürfen, da dies die Grundrechte der bettelnden unzulässig einschränke.
Kleiner Lichtblick: Anders als beim Fahren ohne Fahrschein droht den Bettler:innen keine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn sie die Vertragsstrafe nicht bezahlen können – sondern allenfalls ein Schreiben eines Inkassobüros.